Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Abnehmen Und Einstellen Des Distanzkamms; Reinigung Und Wartung; Garantiebedingungen - VALERA ABSOLUT Type 648 Serie Originalanweisungen

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 5
• Während des Ladevorganges schaltet sich die Ladekontrollleuchte ein (Abb. 1 - Pos. 4).
• Die Batterie nur aufladen, wenn die Geräteleistung merklich abnimmt.
• Mit vollständig aufgeladener Batterie kann das Gerät 60 Minuten ohne Netzversorgung betrieben werden.

ABNEHMEN UND EINSTELLEN DES DISTANZKAMMS

• Zur Einstellung der Schnittlänge den Kamm wie in Abb. 2 gezeigt in Pfeilrichtung A oder B verschieben, um sie
entsprechend zu verlängern bzw. zu verkürzen.
• Zum Abnehmen den Kamm in Pfeilrichtung A vom Gerät abziehen.
KLINGENWECHSEL
• Das Gerät ausschalten.
• Zum Abnehmen der Klingen diese wie in Abb. 3 gezeigt von unten aus ihrem Sitz herausdrücken.
• Zum Wiedereinsetzen wie in Abb. 4 gezeigt vorgehen; zuerst den hinteren Teil einsetzen (A), danach den vorderen
Teil zum Schließen eindrücken (B).

REINIGUNG UND WARTUNG

Reinigung und Wartung sind nach jedem Gebrauch durchzuführen.
• Wartungs- und Austauscharbeiten jeder Art stets nur bei AUSGESCHALTETEM und vom Akku-Ladegerät getrennten
Gerät ausführen.
• Das Gerät nicht in Wasser tauchen!
• Nach jedem Gebrauch den Führungskamm abnehmen und Haarreste vom Schneidkopf und seinem Sitz mit dem
Bürstchen entfernen.
• Das Gerätegehäuse mit einem weichen, eventuell leicht feuchten Tuch reinigen. Keinesfalls Lösemittel oder
Scheuermittel verwenden!
• Den Schneidkopf (Abb. 5) abnehmen und die Klingen und den Sitz des innenliegenden Motorzapfens regelmäßig
ölen.Falls nach längerem Gebrauch und trotz ordnungsgemäßer Reinigung und Ölung die Schneidleistung des
Gerätes nachlässt, muss der Schneidkopf ersetzt werden.
• Der Führungskamm kann nach Gebrauch und Reinigung des Gerätes wieder auf den Schneidkopf aufgesetzt
werden, da er auch eine Schutzfunktion hat.
ENTSORGUNG
• Das Gerät muss entsprechend den Umweltschutzvorschriften entsorgt werden.
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien 2004/108/EG, 2009/125/EG,
2006/95/EG und der Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät – zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus Kaufvertrag -
dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im Verkaufsland. In der Schweiz und in den
Ländern, wo die europäische Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die Garantiezeit 24 Monate bei privatem Gebrauch
und 12 Monate bei gewerblichem oder einem solchen gleichzusetzenden Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am
Kauftag des Gerätes, der durch die ausgefüllte Garantiekarte oder einen sonstigen Kaufbeleg nachzuweisen ist.
2. Die Garantie wird nur bei Vorlage der Garantiekarte oder eines Kaufbeleges geleistet.
3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel des Gerätes, die
nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Die Behebung der Mängel kann nach unserer Wahl
durch Instandsetzung oder durch Umtausch des Gerätes erfolgen. Nicht unter Garantie fallen Mängel oder Schäden,
die durch nicht vorschriftsmässigen elektrischen Anschluss, durch unsachgemässe Handhabung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstanden sind.
4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind - soweit die Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine Verlängerung noch einen
Neubeginn der Garantiezeit.
6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das defekte Gerät gut verpackt an eine
unserer autorisierten Service-Stellen. Vergessen Sie nicht, unbedingt die Garantiekarte und/oder den Kaufbeleg
beizufügen, da ohne diese keine Garantieleistung erfolgen kann.
Das Symbol
auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht als normaler
Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und
elektronischen Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses Produktes
schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden durch falsches
Entsorgen gefährdet. Weitere Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrem Rathaus, Ihrer
Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.
VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz
9

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis