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Besondere Bedingungen Im Ex-Bereich - Kärcher HKS 100 Betriebsanleitung

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Deutsch
7. Besondere Bedingungen im
Ex-Bereich
1. Der Innenreiniger darf in Zone 0 von Behäl-
tern nur eingesetzt werden, wenn die Behälter
eine Größe von 3m Durchmesser bei einer übli-
chen Behälterhöhe oder eine vergleichbare Be-
hältergröße nicht überschreiten.
2. Der Massengehalt der Reinigungsflüssigkeit
an nichtgelösten Feststoffen darf 1% nicht über-
schreiten.
3. Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu erden.
4. Die Pumpe für die Reinigungsflüssigkeit darf
nur betrieben werden, wenn sie mit Flüssigkeit
gefüllt ist.
5. Der Nenndruck der Pumpe darf bei Lösungs-
mittelbetrieb 50 bar nicht überschreiten.
6. Die Fördermenge der Pumpe darf bei Lö-
sungsmittelbetrieb 50 l/min nicht überschreiten.
7. Die Drehzahl des Spritzkopfes darf 40 1/min
nicht überschreiten.
8. Die Betriebstemperatur der Reinigungsflüs-
sigkeit Wasser mit Reinigungsmitteln darf 60 °C
nicht überschreiten.
9. Die Betriebstemperatur der Reinigungsflüs-
sigkeiten Lösungsmittel, Laugen und Säuren
darf 20° C nicht überschreiten.
10. Der Innenreiniger ist nach angemessener
Betriebsdauer auf einwandfreien Zustand und
einwandfreie Funktion zu prüfen (u. a. Lager auf
Verschleiß und Bremseinrichtung auf Funktion).
Gegebenenfalls ist eine Reparatur durchzufüh-
ren.
11. Der Innenreiniger darf nur mit solchen Rei-
nigungsflüssigkeiten betrieben und in solchen
Medien verwendet werden, gegen deren Einwir-
kung die Werkstoffe hinreichend beständig
sind.
A3
A. Zu Ihrer Sicherheit
12. Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare Lö-
sungsmittelanteile enthalten, müssen den
Zündgruppen IIA und IIB entsprechen.
Lösungsmittel der Zündgruppe IIC dürfen nicht
versprüht werden.
13. Der Innenreiniger darf nicht dauernd, son-
dern nur während der Behälterreinigung in
Zone 0 angeordnet sein. Die im Rahmen der
BetrSichV geltenden Betriebsvorschriften sowie
weitere nationale Bestimmungen sind einzuhal-
ten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Verbin-
dung Behälter / in den Behälter eingebrachter
Innenreiniger nicht flammendurchschlagsicher
ist.
14. Schläuche müssen elektrostatisch leitfähig
sein (Widerstand R < 1 MΩ)
15. Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten mit
einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m eingesetzt
werden.
16. Alle medienberührten Teile sind an das Er-
dungssystem anzuschliessen.
5.956-516 A 2005937 (10/03)
HKS 100

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