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Kurzspezifikation

Entfernungsbereich
Geschwindigkeitsmessungen sind im Entfernungsbereich
von 30 m bis 1000 m amtlich zugelassen.
Geschwindigkeitsmessbereich
Die amtliche Zulassung der Geräte beschränkt sich auf den
Geschwindigkeitsmessbereich von 0 km/h bis 250 km/h.
Geschwindigkeiten des ankommenden Verkehrs werden mit
einem „+" gekennzeichnet, des abfließenden durch ein „–".
Messzeit
Geschwindigkeits-
messung
Verkehrsfehlergrenzen
(entsprechend der amtlichen Zulassung)
±3 km/h bis 100 km/h,
±3% oberhalb von 100 km/h
Bei Messwerten größer 100 km/h sind die errechneten 3%-Werte für
die Fehlergrenze auf den nächsten ganzzahligen Wert aufzurunden
Augensicherheitsklasse
Laserklasse 1
Nomineller Wert des Messstrahldurchmessers
entsprechend der werksseitigen Justierung
2 mrad (0,2 m je 100 m Entfernung)
Zulässiger Winkelbereich des Lasermessstrahls bezogen
auf die Mitte der Zielmarke
3 mrad x 3 mrad (0,3 m x 0,3 m je 100 m Entfernung)
(siehe Erläuterungen Seite 5)
typ. 0,4 s
(maximal 1 s)
(siehe Erläuterungen Seite 37)
- 3 -
.

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