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Protokollierung Von Messungen - Riegl FG 21-P Gebrauchsanweisung

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Protokollierung von Messungen

Ist durch die Dienstanweisung die Führung eines Protokolls
vorgeschrieben, sind folgende Angaben für die Messserie zu
protokollieren:
• Messgerättyp
• Programmversion
• Seriennummer
• Eichgültigkeitsdauer
• Messdatum und Zeitbereich, in dem Messungen erfolgt sind
• eingesetztes Personal
• Standort des Messbeamten (einschließlich der Angabe
innerorts/außerorts)
• Ausführung der Funktionstests (Selbsttest, Displaytest, Test
der Visiereinrichtung und Nulltest)
• erfasste Verkehrsrichtung
• zulässige Geschwindigkeit, gegebenenfalls Beschilderung
• Witterung
• Verkehrsaufkommen (schwach / lebhaft / dicht)
• Lichtverhältnisse
Jede Messung, die zu einer schriftlichen Verwarnung oder
Anzeige führt, muss mit folgenden Angaben protokolliert
werden:
• Uhrzeit der Messung
• Fahrzeugdaten (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen)
• Messentfernung
• Geschwindigkeitsmesswert
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