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NavGear StreetMate GT-50T-3D Bedienungsanleitung Seite 112

Mobiles gps-navigationsgerät und mediaplayer
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Inhaltsverzeichnis

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3. Software-Endnutzer-
lizenzbedingungen
DEU
auf Schadenersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie
aus Produkthaftungsgesetz.
4.
Die Haftung für Schäden, welche nicht in der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muß. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn der Hersteller eine
vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
5.
Es obliegt dem Anwender, den Bestimmungsort zum Einsatz der
Software und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen zu
bestimmen. Hierfür leistet der Hersteller keine Gewähr.
§ 4 Dauer des Vertrages
1.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
2.
Das Recht des Anwenders, die Software zu nutzen, erlischt, sofern der
Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen
verletzt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, den zur Verfügung
gestellten Datenträger einschließlich Begleitmaterial zurückzugeben,
sowie die Software und alle mit seiner Hilfe erstellte Dateien auf der
Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, daß diese nicht mehr
zurückgewonnen werden können und auf Verlangen die Vernichtung
durch eine eidesstattliche Erklärung zu versichern.
3.
Die ordnungsgemäße Nutzung der Software und des Begleitmaterials ist
Bedingung für die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.
Verstößt der Anwender hiergegen, endet seine Nutzungsbefugnis, ohne
daß es einer Kündigung des Vertrages bedarf.
§ 5 Weitere Vereinbarungen
1.
Soweit der Anwender nicht Verbraucher ist, bedürfen Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform.
2.
Das deutsche Recht findet Anwendung.
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NavGear Multimedia Navigationssystem und Mediaplayer - GT-50T - 3D
3.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen und im Fall, daß der Kunde, der nicht Verbraucher
ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat, wird der
Gerichtsstand Freiburg vereinbart.
4.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder künftige in ihn
aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam, und anstelle der
unwirksamen Regelungen treten dann zu vereinbarende, dem
wirtschaftlichen Interesse der Parteien entsprechende Regelungen.
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3. Software-Endnutzer-
lizenzbedingungen
DEU
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