Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Software-Endnutzer-Lizenzbedingungen - NavGear StreetMate GT-50T-3D Bedienungsanleitung

Mobiles gps-navigationsgerät und mediaplayer
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für StreetMate GT-50T-3D:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2. STIchWorTvErzEIchNIS
V
DEU
Verkehrsüberwachungskamera ..................................................................................... 82
Verwalten ...............................................................................................................................165
Videoplayer ............................................................................................................................. 33
Videoquelle ............................................................................................................................. 19
W
Warnungen ...........................................................................................................................188
Z
Zeitzoneneinstellungen ..................................................................................................187
Ziel wählen .............................................................................................................................. 89
218
NavGear Multimedia Navigationssystem und Mediaplayer - GT-50T - 3D
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Das vorliegende Softwareprodukt einschließlich zugehöriger Materialien
ist urheberrechtlich geschützt. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die
Lizenzierung des Ihnen vorliegenden Softwareprodukts.
Der Anbieter bzw. der Hersteller behält sich alle hier nicht ausdrücklich
zugestandenen Rechte vor.
§ 2 Umfang der Benutzung/ Pflichten des Anwenders
1.
Der Hersteller bzw. Anbieter räumt dem Anwender das einfache,
nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das
o.g. Softwareprogramm - im folgenden kurz: Software - sowie
das Begleitmaterial in Form von Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung zu nutzen.
Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser
Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden.
Der Hersteller bzw. der Anbieter behält sich insbesondere alle
Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, und Veröffentlichungsrechte vor.
2.
Das Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version beschränkt,
d.h. neue Versionen müssen neu lizenziert werden; dies gilt nicht für
gelieferte Patches.
3.
Das Nutzungsrecht ist auf den Objectcode des Softwareprogramms
beschränkt. Der Hersteller bzw. der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem
Anwender den Quellcode zur Verfügung zu stellen. Dem Anwender
ist es untersagt, den Objectcode der Software zurückzuentwickeln
(Reengineering), zu dekompilieren, zu reassemblen oder in sonstiger
Weise zu bearbeiten oder zu verändern.
4.
Die Einräumung der Lizenz berechtigt den Anwender zur Installation
und zum Betrieb der Software an nur einem einzelnen Computer
und nur an einem einzelnen Ort. Ist dieser Computer Teil eines
Mehrbenutzersystems, so gilt das Nutzungsrecht für alle berechtigten
Nutzer dieses Systems.
NavGear Multimedia Navigationssystem und Mediaplayer - GT-50T - 3D
3. Software-Endnutzer-
lizenzbedingungen
DEU
219

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis