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Wichtige Sicherheitshinweise

Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Fliegen Ihres Multikopters. Sie sollten aber
ein paar Dinge über den sicheren und verantwortungsbewussten Einsatz und über
die rechtlichen Bestimmungen wissen.
Sie müssen sich über die für Ihr Land gültigen Vorschriften informieren.
Für Flugmodelle ist eine separate Versicherung abzuschließen, da diese in der Regel nicht
in der normalen Haftpfl ichtversicherung eingeschlossen sind.
Sie müssen Ihren Multikopter IMMER in Sichtweite betreiben. Diese sollte nicht weiter als
300 m (die Reichweite variiert je nach Modell) von Ihnen entfernt fl iegen, und Sie sollten
den Multikopter nicht im Radius von 30 m um jemanden herum starten und landen.
Fliegen Sie nie höher als 100 m.
HINWEIS: RÜCKSICHTSLOSER, GEFÄHRLICHER UND ILLEGALER EINSATZ VON
MULTIKOPTERN RESULTIERT IN DER STRAFRECHTLICHEN VERFOLGUNG DES
BETREIBERS UND WIRD MIT HOHEN STRAFEN GEAHNDET.
On-Board Kameras, Ferngläser, Nachtsichtgeräte oder ähnliche
technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten
Sichtweite. FPV Multikopter müssen zu zweit gefl ogen werden da
der Luftraum während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf
anderen Verkehr, stetig zu
beobachten ist.
Sie sollten nicht näher als 50
m an Autos, Boote, Häuser
und Menschen heran fl iegen!
Halten Sie immer einen Sicherheitsabstand von 150 m bei
größeren Menschenmengen ein.
Vermeiden Sie über belebte Gebiete
zu fl iegen, wie Wohngebiete, Strände,
Gärten, Menschen, Krankenhäuser,
Kraftwerke, belebte Parks, Sport -
Spielplätze, oder über ein gerade
stattfi ndendes Fußballspiel.
Der gewerbliche Einsatz von Multikoptern mit
Kamerasystem
gesetzlich verboten. Fliegen Sie NIEMALS in
überwachten,
oder in der Nähe von Flugplätzen. Der Abstand zu
Flugplätzen muss 1,5 Km betragen.
Im deutschen Luftraum gibt es klar festgelegte
Bestimmungen, deren Einhaltung vom deutschen
Luftfahrtbundesamt sehr strikt überwacht werden.
Bitte halten Sie diese, beim Einsatz Ihrer Drohne
immer ein, und respektieren auch die Privatsphäre
von Personen.
ist
ohne
Flugräumen,
27
www.udirc.com
Sondergenehmigung
Flugverbotszonen,

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