Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Abschnitt 2 Betriebssicherheit Und Unfallverhütung; Betriebssicherheit; Verwendete Terminologie; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - HERKULES Mech 35 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

BETRIEBSSICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG

2.1 Betriebssicherheit

Der Maschinenbediener soll über die Risiken, die
mit den Arbeitsunfällen zusammenhängen, über die
Vorrichtungen, die für seine Sicherheit bestimmt sind,
und über die allgemeinen Regeln zur Unfallverhütung,
die von der nationalen Gesetzgebung und den Richtlinien
vorgeschrieben sind, unterrichtet werden. Bei dem
Entwurf und der Herstellung der Maschine wurden
alle potentiellen Gefahrensituationen einkalkuliert
und geeignete Schutzvorrichtungen eingesetzt.
Dennoch bleibt die Anzahl an Unfällen, die durch
einen unvorsichtigen und unsachgemäßen Einsatz
der Maschine verursacht werden, hoch. Zerstreuung,
Unachtsamkeit und Selbstüberschätzung führen oft
zu Unfällen; andere Unfallursachen sind Ermüdung
und Schlafbedürfnis. Daher ist es erforderlich, dieses
Handbuch, und insbesondere den Abschnitt über die
Sicherheitsvorschriften, sehr aufmerksam zu lesen.
Die Herstellerfirma weist jede Verantwortung von sich
ab, im Falle einer fehlenden Beachtung der Vorschriften
zur Betriebssicherheit und zur Unfallverhütung, die
von der Gesetzgebung vorgeschrieben bzw. in diesem
Handbuch enthalten sind. Achten Sie auf dieses Zeichen,
wenn es in diesem Handbuch erscheint. Es weist auf eine
mögliche Gefahrensituation hin.

2.1.1 VERWENDETE TERMINOLOGIE

Nachfolgend finden Sie Definitionen von Personen und
spezifischen Situationen, die mit der Maschine und/ oder
Personen, die mit der Maschine in engem Kontakt arbei-
ten, zu tun haben.
• BENUTZER: eine Person, Körperschaft oder Gesell-
schaft, welche die Maschine erworben oder geliehen
hat und diese gemäß ihrem Zweck benutzen möchte.
Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Maschi-
ne und für die Schulung des verantwortlichen Bedien-
personals.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb und/
oder in der Nähe der Maschine, in dem der Aufent-
halt einer ausgesetzten Person ein Sicherheits- und
Gesundheitsrisiko darstellt.
• AUSGESETZTE PERSON: Jede Person, die sich ganz
oder teilweise innerhalb der Gefahrenzone befindet.
• autorisierte Fachwerkstatt: eine Werkstatt mit der
rechtlichen Befugnis der Herstellerfirma, die über
das Fachpersonal verfügt, das zur Durchführung von
Kundendiensteingriffen, Reparaturen und Wartungs-
arbeiten - auch solchen, die einen gewissen Schwie-
rigkeitsgrad aufweisen -, zur Aufrechterhaltung eines
12
GEFAHR!
ABSCHNITT 2
einwandfreien Maschinenbetriebs dienen, befähigt ist.

2.1.2 ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Eine
Nichtbeachtung
"Betriebssicherheit
beschriebenen
Verletzung
die Herstellerfirma von jeglicher Verantwortung
für das Auftreten eventueller Unfälle, Schäden oder
Allgemeine Hinweise:
-
Der Benutzer verpflichtet sich, die Maschine aus-
schließlich dem Fachpersonal anzuvertrauen, das für
die Benutzung der Maschine speziell geschult wurde.
-
Der Benutzer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu er-
greifen, damit keine unbefugten Personen die Maschi-
ne in Betrieb nehmen. Der Benutzer verpflichtet sich,
eigenes Personal über die Anwendung und Beachtung
der Sicherheitsvorschriften auf adäquate Weise zu
informieren.
-
Der Benutzer hat die Herstellerfirma über das Auftre-
ten von Mängeln oder Störungen der Sicherheitssys-
teme sowie über jede mutmaßliche Gefahrensituation
zu unterrichten. Der Bediener muss immer die für
ihn individuell vorgesehenen Schutzmittel, die von
der Gesetzgebung vorgeschrieben sind, verwenden
und alle Inhalte dieses Handbuchs beachten.
-
Der Bediener muss alle Gefahren- und Sicherheits-
schilder auf der Maschine beachten.
-
Der Bediener darf keine Schritte unternehmen und
keine Eingriffe durchführen, die nicht in seine Zu-
ständigkeit fallen.
-
Die Maschine wurde nur mit dem gelieferten Zube-
hör bei der amtlichen Prüfung abgenommen. Eine
Zusatzmontage von Teilen anderer Marken oder
eventuelle Umgestaltungen können Änderungen der
Eigenschaften der Maschine herbeiführen und dem-
entsprechend die Betriebssicherheit der Maschine
beeinträchtigen.
-
Die Maschine darf nicht mit abmontierten oder
beschädigten Schutzvorrichtungen in Betrieb genom-
men werden.
2.2 SICHERHEITSAUFKLEBR
Die Maschine wurde unter Einsatz aller potentiellen Lö-
sungen zum Schutz und zur Sicherheit des bedienenden
Personals entwickelt. Dennoch kann die Maschine einige
Risiken darstellen, d.h. solche Risiken, die in einigen Ein-
VORSICHT!
der
und
Vorschriften
und
der
Sicherheitsvorrichtungen
Betriebsstörungen der Maschine.
im
Abschnitt
2
Unfallverhütung"
eine
eventuelle
befreit

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Mech 45Mech 55

Inhaltsverzeichnis