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BWT Bewados E 3 Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 10

Mineralstoff-dosierger alstoff-dosiergerät
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men und Rechtsv
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eils neusten Fassung
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Die Dosieranlage wurde hergestellt unter Beachtung der DIN 19635 Dosiergeräte zur Behandlung von
Trinkwasser.
Bei Installation und Betrieb der Anlage m
Bei Installation und Betr
Bei Installation und Betr
Bei Installation und Betr
Bei Installation und Betr
EN 806,Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
Wenn das Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (Direkteinleiter), dann gilt die
Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser
in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) Anhang 31-Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung.
Zum Umgang mit Dosier
Zum Umgang mit Dosiermittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
Zum Umgang mit Dosier
Zum Umgang mit Dosier
Zum Umgang mit Dosier
DIN EN 12672, Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Kaliumper-
manganat
BG Chemie - Merkblatt M 009, Wasserstoffperoxid
BG Chemie - Merkblatt M 004, Reizende Stoffe, Ätzende Stoffe
BG Chemie - Merkblatt M 050, Umgang mit Gefahrstoffen
BG Chemie - Merkblatt M 053, Arbeitsschutzmassnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen
TRGS 540 - Sensibilisierende Stoffe
TRGS 515 - Lagerung brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
UVV VBG 91 Umgang mit Gefahrstoffen
UVV VBG 65 Chlorung von Wasser
UVV VBG 125 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, VAwS der Länder
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
und mit Eisenbahn (Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn)
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üssen beachtet werden:
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mittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
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