3.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die erforderlichen oder durch Vorschriften geforderten persönlichen
Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ist, je nach auszufüh-
render Tätigkeit, vorgeschrieben. Hierauf wird in den einzelnen Kapiteln
dieser Betriebsanleitung gesondert hingewiesen.
Fußschutz benutzen
Achtung beim Umgang mit dem Elektromotor! Er wird bei Betrieb
warm/heiß. Lassen Sie deshalb den Motor erst abkühlen, bevor Sie
daran arbeiten. Ist das nicht möglich, ergreifen Sie geeignete Schutz-
maßnahmen, zum Beispiel den Gebrauch von Handschuhen.
3.5 Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Die Maschine entspricht dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln. Dennoch können gefährliche Situatio-
nen entstehen.
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen müssen in einwandfreiem
Zustand gehalten werden.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungs-
gemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Be-
triebsanleitung benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Schutzeinrichtungen sind nach einer Demontage wieder in ihrer
Schutzstellung zu montieren.
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Gefahr
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