Korrekte Entsorgung der Batterien
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterierichtlinie) zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien verpflichtet; eine Entsorgung über den
Hausmüll ist untersagt. Batterien sind mit dem nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
hinweist. Ihre verbrauchten Batterien können Sie unentgeltlich bei den
Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abge-
ben, wo Batterien verkauft werden. Sie erfüllen damit die gesetzlichen
Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag
zum Umweltschutz.
10. Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Her-
steller eine Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1
Jahr (in Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerä-
tes an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kunden-
dienst durchgeführt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen
ist der Original-Verkaufsbeleg (mit Verkaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Normaler Verschleiß
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U nsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zu-
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gelassene Zubehörteile
B eschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch
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Fremdkörper
S chäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B.
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Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Nichtbeachtung der Monta-
geanleitung
Komplett oder teilweise demontierte Geräte
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