4.4
Elektrischer Anschluß
Vergewissern Sie sich, dass die Spannungsangabe auf dem Typenschild und die Netz-
spannung übereinstimmen.
Netzkabel (12) in den Kaltgerätestecker (2) einstecken.
Netzstecker einstecken.
4.5
Anschluß an Absaugung
Den Absaugschlauch der Absaugung auf das Absaugrohr (21) aufstecken.
Netzstecker des Strahlgeräts in die Verbrauchersteckdose der Absaugung einstecken.
4.6
Einstellen des Arbeitsdrucks
Fußschalter betätigen.
Am Druckregler (1) Strahldruck einstellen (1-6 bar /14,5-87 psi).
Die Anzeige erfolgt auf dem Manometer (5).
4.7
Füllen der Strahltanks
Achtung: Betätigen Sie nie den Fußschalter beim Füllvorgang.
Beim Öffnen der Strahltanks stehen diese trotz Druckanzeige nur dann unter Druck, wenn Sie den Fußschal-
ter betätigen.
Strahlmittel nur bis zur max. Füllhöhe
(Verdickung des Tankmantels unterhalb des Gewindes) einfüllen.
Tankdeckel schließen.
Reinigen Sie vor dem Verschließen des Tanks unbedingt die Gewinde an Deckel und
Tank von Strahlmittelresten.
Achtung: Tankdeckel beim Aufschrauben
nicht verkanten.
Verwenden Sie immer nur sauberes und trockenes Strahlmittel der entsprechenden Körnung (siehe Zubehör ).
Jetzt ist Ihr Strahlgerät betriebsbereit.
4.7.1 Freigegebene Strahlmittel
Cobra (Renfert GmbH)
Rolloblast (Renfert GmbH)
ROCATEC (3M ESPE)
Strahlmittel anderer Hersteller können verarbeitet werden, wenn Korngröße, Kornform und Reinheitsgrad den oben
genannten Materialien entsprechen.
Es wird seitens der Fa. Renfert GmbH für den Einsatz anderer Strahlmittel keine Gewähr für Funktion und Lebens-
dauer der Geräte übernommen.
5.
Bedienung
Beleuchtung einschalten (3).
Am Wahlschalter (6, Abb.1) den Strahltank wählen.
Zum gewählten Strahltank das zugehörige Handstück aufnehmen (siehe Farbmarkierungen).
Fußschalter (13, Abb.1) betätigen.
Der Strahlsand wird gefördert solange der Fußschalter betätigt wird.
5.1
Hinweise zum Strahlen
90003-1739
1,5 x 3,5 mm [0,059 x 0,138 inch]
Beim Strahlen von Glaskeramik >> Herstellerhinweise beachten.
- 5 -
2
12
Abb. 4
(21)
Abb. 5
5
1
Abb. 6
max
Abb. 7
3
Abb. 8
DE
DE