Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen
6 • Sicherheit
V 03/17
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Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsgemässen
Betriebs) ist solange untersagt bis festgestellt ist, dass dieses
Produkt entsprechend der Maschinenrichtlinie aufgestellt und
verkabelt ist. Ebenfalls zu beachten ist die Norm "Sicherheit von
Maschinen".
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Eigenmächtige Veränderungen am Produkt schliessen eine Haftung
des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
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Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sonstigen
allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen
und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
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Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen
Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen.
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Dieses Produkt ist Bestandteil der Anlage und somit in das
Sicherheitssystem der Anlage integriert.
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Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen
entsprechende Massnahmen getroffen werden.
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Die bauseitigen Installationen müssen gemäss den örtlichen
Vorschriften ausgeführt werden.
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Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Komponenten der
Anlage gemäss den örtlichen Vorschriften geerdet sind.
HINWEIS
Für weitere Informationen wird auf die ausführlichen Gema-
Sicherheitshinweise verwiesen.
OptiFlex A2 (AS08)