AVL DiTEST Gas1000
Wichtige Hinweise
Wartung
Das AVL DiTEST GAS 1000 muss nach Vorgabe gewartet werden (siehe Kapitel 5 Wartung):
Die halbjährlichen Wartungen müssen dokumentiert werden:
auf dem Wartungsaufkleber des jeweiligen Gerätes mit Datum und Namen.
Im Prüfbuch.
Es müssen der Zeitpunkt der Wartung, die durchgeführten Arbeiten sowie der Name der Person
oder Firma, die die Arbeiten durchgeführt hat, hervorgehen.
Diese Aufzeichnungen sind für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren und bei jeder Eichung auf
Verlangen vorzulegen.
Eichen
Messgeräte zur Abgas-Untersuchung unterliegen der Bauartzulassung und Eichpflicht.
Das AVL DiTEST GAS 1000 besitzt die geforderten Bauartzulassungen.
Vor der Auslieferung wird das AVL DiTEST GAS 1000 im Werk konformitätsgeprüft.
Das AVL DiTEST GAS 1000 muss jährlich geeicht werden.
Die Eichung muss im Prüfbuch dokumentiert werden.
Der Termin für den nächsten Eichservice ist auf dem Wartungssaufkleber des
AVL DiTEST GAS 1000 eingetragen.
HINWEIS
Das Überschreiten des Eich-Termins ist nicht zulässig.
Die jährliche Wartung (mit Eich-Service) kann vom
AVL DiTEST Zentral-Service
durchgeführt werden.
Benutzerhandbuch
Wichtige Hinweise
IX