7.
Garantiebedingungen
Die PHÖNIX SonnenWärme AG übernimmt für die
von ihr gelieferten Speicher eine Garantie von 5
Jahren gemäß den folgenden Garantiebedingun-
gen:
Die Garantie bezieht sich bei Speichern auf die
Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Für
Mängel und nicht zugesagte Eigenschaften wird
keine Garantie übernommen.
Die Garantie wird für die funktionsgerechte Qualität
des eingesetzten Materials übernommen. Sollten
die PHÖNIX Solarkomponenten innerhalb der
Garantie diese Eigenschaft verlieren, wird kostenlos
nach unserer Wahl Reparatur oder Ersatz geleistet.
Sturmschäden, durch Blitzschlag verursachte
Schäden sowie Mängel durch äußere Einflüsse (z.B.
Glasbruch, Beschädigung bei Reinigungs- und
Wartungsarbeiten) fallen nicht unter Garantie. Es
wird insbesondere weiterhin dann keine Garantie
von der PHÖNIX SonnenWärme AG übernommen,
wenn Ursache des Mangels fehlerhafter oder unzu-
reichender Frostschutz ist. Die Verwendung von ver-
schiedenen, miteinander gemischten oder nicht den
DIN-Normen entsprechenden Frostschutzmitteln
führt zum Ausschluß der Garantie.
Vorraussetzung für die Garantieübernahme ist die
sach- und fachgerechte Montage, Installation und
Inbetriebnahme der Anlage durch einen qualifizier-
ten Fachbetrieb. Die Garantie erstreckt sich nicht
auf Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehler-
hafter
oder
nachlässiger
Installation, übermäßiger Beanspruchung, ungeeig-
neter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,
6 - Pufferspeicher Typ PSR, PS
ungeeigneter baulicher Verhältnisse sowie chemi-
scher
Verschleißteile, Teile aus Glas und Kunststoff und
andere leicht zerbrechliche Teile sowie für
Lackschäden wird keine Haftung übernommen. Der
Garantieanspruch erlischt ferner, wenn aus dem
Abnahmeprotokoll nicht die ordnungsgemäße
Ausführung der Installation und Inbetriebnahme der
optische
Anlage zweifelsfrei hervorgeht oder wenn die regel-
mäßige Wartung (mindestens einmal alle 12
Monate) der Anlage durch einen Fachhandwerker
nicht nachgewiesen werden kann. Bei der
Geltendmachung der Garantierechte muss das mit
der Auslieferung erhaltene Formular "Reklamation"
vollständig ausgefüllt werden. Dieses enthält die zur
Reklamationsbearbeitung notwendigen Angaben
und muss vom Besteller unterschrieben sein. Ferner
muss
Abnahmeprotokoll von einer Fachfirma vollständig
ausgefüllt und bis spätestens 2 Wochen nach
Abschluss der Installation der Anlage an die
PHÖNIX SonnenWärme AG zurückgeschickt wor-
den sein. Ohne diese Unterlagen gilt ein Mangel
gemäß unseren Garantiebedingungen nicht als
angezeigt. Die Garantie gewähren wir vom Tag der
Auslieferung an, sie endet 5 Jahre nach diesem Tag.
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen
lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzu-
deuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck erreicht
wird bzw. soweit dies nicht möglich ist, durch eine
Behandlung
oder
Neubestimmung zu ersetzen, die dem verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
Speicher
oder
elektrischer
das
mit
der
Lieferung
Einflüsse.
Für
erhaltene