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Siemens AX72 Handbuch Seite 16

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Siemens bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anregun-
gen, Bemerkungen oder Kommentare von Ihnen in Be-
zug auf die Lizenzierte Software unbeschränkt zu nutzen,
insbesondere für die Herstellung, Vermarktung, den Ser-
vice der Lizenzierten Software oder anderer Produkte.
11.
EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN.
Die Lizenzierte Software einschließlich technischer Da-
ten unterliegt den Exportkontrollvorschriften der Bundes-
republik Deutschland, der Europäischen Union (EU), der
USA und gegebenenfalls denen weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import- und Ex-
portvorschriften einzuhalten, insbesondere verpflichten
Sie sich, soweit Exportkontrollvorschriften dies erfordern,
keine Lizenzierte Software oder Teile davon zu exportie-
ren oder zu re-exportieren, weder nach Cuba, Iran, Irak,
Libyen, Nord Korea, Sudan oder Syrien noch in andere
Länder (einschließlich der Überlassung an Einwohner
oder Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden den
Export von Produkten, Software und Dienstleistungen
Beschränkungen oder Verboten unterworfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts. Der
Gerichtsstand ist München, sofern Sie ein Kaufmann
im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag er-
setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ihnen
und Siemens hinsichtlich der Lizenzierten Software.
Die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gehen et-
waigen widersprechenden Bedingungen vor. Es be-
steht aber die Möglichkeit, dass noch zusätzliche
Bedingungen ergänzend vereinbart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teil-
weise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder wer-
den, so wird die Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls der Vertrag
eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung
der Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Ver-
tragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn
und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern
sie bei Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift-
form. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf die Rech-
tsnachfolger der Parteien, z. B. Erben, Anwendung.
Soweit eine Partei dieses Lizenzvertrages bei einem
Vertragsbruch der Gegenseite von ihr zustehenden
Rechten keinen Gebrauch macht, ist dies nicht als
Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der
anderen Partei zu interpretieren. Unbeschadet der
Regelungen dieses Lizenzvertrages bleibt es
Siemens, ihren Konzerngesellschaften oder Lizenzge-
bern vorbehalten, ihre gesetzmäßigen Ansprüche, ins-
besondere aus dem jeweiligen Urheberrecht oder
Markenrecht, geltend zu machen.
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