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Siemens AX72 Handbuch Seite 14

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Inhaltsverzeichnis

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Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz ge-
haftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich
der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens
vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur
in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden
hierüber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an
unseren Online Support im Internet
www.siemens.com/mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnummer
entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Garantieurkunde
(Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingun-
gen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von
Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von
24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte
auf unsachgemäßer Behandlung und/ oder Nichtbe-
achtung der Handbücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertrags-
händler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistun-
gen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufda-
tum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Mo-
naten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu
machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im
Rahmen des Austauschs an Siemens zurückgeliefert
werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union er-
worbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Siemens
AG Österreich, Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche als die in die-
ser Herstellergarantie genannten sind ausgeschlos-
sen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zu-
sätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben ob-
liegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht,
soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich
der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens
vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur
in Rechnung zu stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an
unseren Online Support im Internet
www.siemens.com/mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnummer
entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Lizenzvertrag
Dieser Lizenzvertrag wird zwischen Ihnen und der
Siemens Aktiengesellschaft Deutschland („Siemens")
geschlossen. Dieser Lizenzvertrag berechtigt Sie, die
unter Ziffer 1 genannte lizenzierte Software („Lizenzierte
Software") nach Maßgabe der nachfolgenden Bestim-
mungen zu nutzen. Die Software kann je nach Einzelfall
auch aus dem Internet oder von Datenträgern herunter-
geladen werden.
Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig vor der
Nutzung der Software. Durch die Benutzung des Tele-
fons sowie durch Installation, Kopieren oder Nutzung
der Software bestätigen Sie, dass Sie diesen Lizenzver-
trag gelesen und verstanden haben. Sie erkennen wei-
ter an, dass Sie an die Bedingungen dieses
Lizenzvertrages gebunden sind. Sie bestätigen, dass
Siemens oder einer ihrer Lizenzgeber für den Fall einer
gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinanderset-
zung zur Durchsetzung der Rechte nach diesem Li-
zenzvertrag berechtigt ist, von Ihnen neben etwaigen
Ansprüchen auch Kostenersatz für die entstandenen
Aufwendungen sowie Erstattung von angemessenen
Anwaltskosten zu verlangen. Sollten Sie den Bedingun-
gen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, dürfen
Sie das Telefon nicht benutzen sowie die Lizenzierte
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