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Hand Deploy Anbringung & Bedienung
Softlinks - Anbringung
JTSO-Zulassung & LBA Hersteller-Betrieb-Zulassung
Sprungfallschirme und deren Komponenten
Luftsportgeräte sind laut LuftVZO § 1 Abs.4 musterprüfpflichtig.
Für Luftsportgeräte hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen
nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftsportgeräten nachzuweisen.
In einer Stückprüfung die durch den Hersteller durchgeführt wird, wird das Luftsport-
gerät auf Übereinstimmung mit den Zulassungsdaten geprüft
Die Nutzungsdauer unserer Reservefallschirme und Container-Systeme ist auf eine
Dauer von 15 Jahren begrenzt.
sind musterprüfpflichtig !
Seite
A, B
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2, 3
5 - 9
9 - 12
Omega.de / Performance Variable 2
C
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