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Sprungfallschirme und deren Komponenten
Luftsportgeräte sind laut LuftVZO § 1 Abs.4 musterprüfpflichtig.
Für Luftsportgeräte hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen
nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftsportgeräten nachzuweisen.
In einer Stückprüfung die durch den Hersteller durchgeführt wird, wird das Luftsport-
gerät auf Übereinstimmung mit den Zulassungsdaten geprüft.
Die Nutzungsdauer unserer Reservefallschirme und Container-Systeme ist auf eine
Dauer von 15 Jahren begrenzt. Die Nutzungsdauer für unsere Hauptfallschirme ist un-
begrenzt.
Das OMEGA-Tandem-Gurtzeug darf ausschließlich nur mit von Performance Variable
hergestellten und zugelassenen Reserve-/ und Fallschirmhauptkappen gesprungen
werden.
sind musterprüfpflichtig !
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