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Garantie

Garantieerklärung der Deutschen Telekom AG
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des Telekommuni-
kationsgerätes eine Garantie von 12 Monaten ab der Übergabe.
Dem Käufer steht zunächst nur das Recht der Nachbesserung zu. Die Deutsche
Telekom AG kann, statt nachzubessern, Ersatzgeräte liefern. Ausgetauschte Ge-
räte oder Teile gehen in das Eigentum der Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer in-
nerhalb der Garantiezeit Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Der Käufer hat festge-
stellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Nachweis des Garantieanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kauf-
bestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte
Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Be-
handlung, Bedienung, Aufbewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, so-
weit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder besonderer Zusicherung
der Deutschen Telekom AG beruhen. Bei Erbringen der Garantieleistung durch
unsere Servicestelle behebt diese als garantiepflichtig anerkannte Mängel des
Gerätes ohne Berechnung von Nebenkosten. Fracht- und Versandkosten für den
billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei
zu Lasten der Deutschen Telekom AG.
Über die beschriebenen Garantiebedingungen hinausgehende Leistungen wer-
den berechnet.
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Teledat USB 2 a/b – Garantie

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