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Gewährleistung - aQto STEEL premium Betriebsanleitung

Steel-serie
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Seite 46
18. Gewährleistung
(Auszug aus den AGB der aQto GmbH)
§ 11 Gewährleistung
§ 11.1
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach-
gekommen ist. Sachmängel an der Ware, Unvollständigkeit und das Fehlen zuge-
sicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Abliefe-
rung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung inner-
halb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entde-
ckung schriftlich anzuzeigen.
§ 11.2
Die Gewährleistungsansprüche für Sachmängel an Neuwaren verjähren in 12 Mo-
naten nach erfolgter Ablieferung. Beim Verkauf gebrauchter Güter sind Gewähr-
leistungen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile und Nachbes-
serungen beträgt 6 Monate. Vor etwaiger Rücksendung gelieferter Waren ist die
Zustimmung der aQto GmbH einzuholen.
§ 11.3
Sollte trotz aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen,
der bereits bei Gefahrübergang vorlag, wird die aQto GmbH die Ware bei ord-
nungsgemäßer Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
Es ist der aQto GmbH stets Gelegenheit der Nacherfüllung innerhalb angemesse-
ner Frist zu geben. Ist die aQto GmbH dazu nicht bereit oder nicht in der Lage oder
schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens zwei Mal fehl, kann
der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ist die Ware
bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Besteller kein Minde-
rungsrecht zu. Eine Mängelbehebung durch den Besteller oder durch Dritte bedarf
der ausdrücklichen Zustimmung der aQto GmbH, andernfalls erlöschen jegliche
Mängelansprüche.

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