Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Handstapler ist ein handbetriebenes Flurförderzeug und dient zum manuellen Heben und Senken und zum manuellen Verfahren
von Lasten. Der Einsatz des Gerätes setzt waagerechten, ebenen und befestigten Untergrund voraus. Das Gerät ist ein hand
betriebenes Flurförderzeug mit Gabeln zur Aufnahme von Lasten. Es ist gebaut zum be- und entladen von Lkws und Regalen, als
Stückgutförderer im innerbetrieblichen Verkehr, in Lagerhallen der Industrie, in Speditionen usw.. Der manuelle Handstapler ist
vorgesehen zum Transport genormter Paletten, Gitterboxen und anderer palettierter Lasten im Nahbereich. Er ist nicht geeignet für
Anwendungen in explosionsgefährdeten Räumen. Er ist auch nicht geeignet für den Einsatz in aggressiver Umgebung. Änderungen am
Handstapler sowie das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Technische
Daten und Funktionsbeschreibung beachten.
Gem. BGV D27, § 37 ist der Handstapler nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Wir
empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch festzuhalten.
Unfallverhütungsvorschriften
Der
Handstapler
ist
bestimmungs-
verwenden und zu betreiben. Es sind jeweils die im Einsatzland
gültigen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
in Deutschland z. Zt.:
BGV D27 (zu beziehen bei Garl Heymanns Verlag, Köln, Berlin)
EN 1757-1 Handbetriebene Flurförderzeuge - Stapler
EG Richtlinie 98/37/EG
Vor Inbetriebnahme sind unbedingt die vorliegende Betriebsanleitung
sowie
die
Unfallverhütungsvorschrift
durchzuarbeiten.
Sicherheitshinweise
Bedienung,
Montage
und Wartung
qualifiziertes Personal (Definition für Fachkräfte nach lEG 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse über einschlägige
Normen
und
Bestimmungen,
Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage
Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche
Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und
vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem, befestigtem Boden zulässig.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im
Gefahrenbereich ist verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last ist untersagt.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Der Handstapler darf niemals bei angehobenen Gabeln beladen
werden.
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
Nie in bewegliche Teile greifen.
Festgestellte Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Prüfungen
und
ordnungsgemäß
BGV
D27
aufmerksam
nur
durch:
Beauftragtes,
Unfallverhütungsvorschriften
zu
und
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