• Der vom Schlepper abgekuppelte Schwader muss mit Stützen gestützt werden, sowie vor
dem Wegrollen mit den Radkeilen oder anderen Elementen ohne scharfe Kanten
gesichert werden.
• Die Fahrt auf dem Schwader sowie Transportieren jeglicher Stoffe ist verboten.
• Maschine darf nur dann benutzt werden, wenn alle Gehäuse und andere Schutzelemente
aus technischer Sicht funktionsfähig sind und sich an richtigen Stellen befinden. Im Falle
einer Zerstörung oder eines Verlustes von Gehäusen sind sie durch neue zu ersetzten.
• Es ist verboten, eine defekte Maschine zu betreiben.
• Beim Rückwärtsfahren und Wenden muss der Antrieb des Schwaders ausgeschaltet sein.
• Das Verlassen der Schlepperkabine ist bei einem angelassenen Maschinenantrieb
verboten.
• Es ist verboten, den Platz im Arbeitsbereich des Schwaders zu besetzen.
• Vor dem Ankuppeln der Maschine sind der technische Zustand der Aufhängung des
Schwaders und des Schleppers zu prüfen.
• Während des Ankuppelns der Maschine besondere Vorsicht walten lassen.
• Während des Rückwärtsfahrens des Schleppers darf Keiner sich zwischen dem
Schlepper und Schwader befinden.
• Während des Ankuppelns der Maschine an Schlepper ist ausschließlich eine
Heckdreipunktaufhängung zu verwenden. Nach dem Ankuppeln der Maschine sind die
Sicherungen zu prüfen.
• Es soll die durch den Hersteller empfohlene Teleskop-Gelenkwelle benutzt werden.
• Der Schwader darf nicht bei Bedingungen eingeschränkter Sicht betrieben und
transportiert werden.
• Beim Vorbereiten des Schwaders zum Transport prüfen, ob die mechanischen
Verrieglungen der Zylinder zum Kippen richtig sitzen und hydraulische Ventile dieser
Zylinder in Stellung GESCHLOSSEN sind.
• Die Teleskop-Gelenkwelle besitzt eine Markierung auf dem Gehäuse, die aufzeigt,
welches Ende der Welle an Schlepper angekuppelt werden soll.
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