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Betrieb Und Service; Lärmemission - ABB A155-M66 Einleitung

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Operation Manual / 4 Product description / A150-M.. - A155-M..
5

Betrieb und Service

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Betrieb und Service
5.1
Lärmemission
Gefahr durch Lärm
Einwirkung von Lärm kann das Gehör schädigen, die Gesundheit und den
psychischen Zustand beinträchtigen, die Aufmerksamkeit vermindern sowie
WARNUNG
zu Irritationen führen.
Bei laufendem Motor immer Gehörschutz tragen.
Ab Schalldruckpegel von 85 dB(A) immer Gehörschutz tragen.
Gehörschutz tragen.
Der Emissionsschalldruckpegel (A-bewertet) ist im Abstand von 1 Meter zum Turbolader ge-
messen.
Der Höchstwert des Emissionsschalldruckpegels
fers maximal 105 dB(A). Folgende Voraussetzungen müssen am Turbolader erfüllt sein, um
diesen Grenzwert einzuhalten:
 Lufteintrittssystem montiert
 Alle serienmässigen, schallreduzierenden Massnahmen montiert
 Kompensator am Luftaustritt akustisch isoliert durch Motorenbauer (siehe Abbildung 19).
Der Motorenbauer ist für die Isolation der Ladeluft- / Spülluftleitung und des Ladeluftkühlers
verantwortlich.
1)
Richtlinie 2006/42/EG, 1.7.4.2 / u / Absatz 5 + 7 :
A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel
2)
Im Fall von abweichenden Isolationsausführungen muss der Motorenbauer für akustisch
gleichwertige Massnahmen sorgen
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erreicht im Bereich des Filterschalldämp-
1)
HZTL4032_DE
Seite 33 / 116
2)
Revision E
July 2016

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Ht565780