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Blaupunkt BC0801 Bedienungsanleitung Seite 53

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Lizenzvereinbarung cargorent® Navigation V. 3. (EULA)
Lizenzvereinbarung cargorent® Navigation V. 3.0.3 (EULA)
Ergänzend zu und neben nachstehender Lizenzvereinbarung gelten die MAP DATA END USER TERMS (NAVTEQ) für das mitgelieferte Kartenmaterial.
1. Geltungsbereich
Soweit in dieser Lizenzvereinbarung (END USER LICENSE TERMS „EULA) und/oder in den MAP DATA END USER TERMS (NAVTEQ) abweichende Regelungen vereinbart werden, gelten die gegenwärtig
gültigen AGB der SALT Mobile Systems GmbH.
1. Nutzungsbefugnisse
1.
Der Kunde darf die Software nur auf dem mobilen Endgerät, für das diese Software auf CD-ROM oder Speicherkarte übergeben wurde, ablaufen lassen, sowie das Programm vervielfältigen, so-
weit die jeweilige Vervielfältigung für die Nutzung des Programms notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind insbesondere die Installation des Programms auf dem mobile Endgerät sowie
das zum Programmablauf erforderliche Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
2.
Der Kunde darf darüber hinaus eine Sicherungskopie des Programms auf einem Datenträger erstellen.
3.
Über die in Absätzen (1) und (2) genehmigten Vervielfältigungen darf der Anwender weitere Vervielfältigungsstücke nicht anwenden.
4.
Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software werden nicht eingeräumt.
5.
Eine Weiterveräußerung ist nur mit dem ursprünglichen mobile Endgerät zusammen zulässig. In diesem Fall sind Sicherungskopien des Kunden vollständig und dauerhaft zu vernichten
6.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit Dritten keine Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die diesen AGB zuwiderlaufen.
2. Mangelgewährleistung
1.
Die Software ist frei von Rechts- und Sachmängeln.
2.
Im Übrigen gelten die AGB von SALT Mobile in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3. Haftung
1.
Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendung sind diesbezüglich sowohl gegenüber SALT Mobile als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2.
Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz (1) gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei
Schäden, die auf das Nicht-Vorhandensein einer garantierten Beschaffenheit beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
4. Kartenmaterial
Das Kartenmaterial hat den letzten, für diese Softwareversion freigegebenen und verfügbaren Stand. Es wird in der Regel einmal pro Kalenderjahr aktualisiert.
Das Kartenmaterial entspricht den durch NAVTEQ übergebenen und veröffentlichten Daten. Für Abweichungen von der tatsächlichen Lage kann insoweit – mit den in §§ 3 und 4 genannten Ein-
schränkungen keine Haftung übernommen werden.
5. Abschlussbestimmungen
1.
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen
zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
3.
Sollten Bestimmungen dieses EULA und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirk-
samen Bestimmung eine dem Zweck
4.
der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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