12.10.3 Inspektions-Kriterien für Hydraulikschlauch-Leitungen
KG BAG0032.3 08.08
Beachten Sie die folgenden Inspektionskriterien zu Ihrer eigenen
Sicherheit!
Ersetzen Sie Hydraulikschlauch-Leitungen, wenn Sie bei der
Inspektion folgende Inspektions-Kriterien feststellen:
•
Beschädigungen der Außenschicht bis zur Einlage (z.B. Scheu-
erstellen, Schnitte, Risse).
•
Versprödung der Außenschicht (Rissbildung des Schlauchmate-
rials).
•
Verformungen, die der natürlichen Form des Schlauchs oder der
Schlauch-Leitung nicht entsprechen. Sowohl im drucklosen als
auch im druckbeaufschlagten Zustand oder bei Biegung (z.B.
Schichtentrennung, Blasenbildung, Quetschstellen, Knickstel-
len).
•
Undichte Stellen.
•
Beschädigung oder Deformation der Schlaucharmatur (Dicht-
funktion beeinträchtigt); geringe Oberflächenschäden sind kein
Grund zum Austausch.
•
Herauswandern des Schlauchs aus der Armatur.
•
Korrosion der Armatur, die die Funktion und Festigkeit mindern.
•
Anforderungen an den Einbau nicht beachtet.
•
Die Verwendungsdauer von 6 Jahren ist überschritten.
Entscheidend ist das Herstelldatum der Hydraulikschlauch-
Leitung auf der Armatur plus 6 Jahre. Beträgt das auf der Arma-
tur angegebene Herstelldatum "2004", endet die Verwendungs-
dauer im Februar 2010. Hierzu siehe "Kennzeichnung von Hyd-
raulikschlauch-Leitungen".
Reinigen, Warten und Instandhalten
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