A Sicherheitsbestimmungen
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A1.
Jedem Benutzer der Steigschutzeinrichtung Vi-Go
Anleitung vor Gebrauch zur Kenntnis gebracht werden. Handlungen
entgegen dieser Anleitung gefährden Menschenleben! Die Benutzer
sind unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung und dieser
Benutzerinformation vor Beginn der Arbeiten und in regelmäßigen
Abständen, mind. jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
A2.
Vom Betreiber der Steigschutzeinrichtung Vi-Go, sowie vom
Benutzer des Auffanggerätes ist in geeigneter Weise sicherzustellen,
dass diese Anleitung immer zusammen mit dem dazugehörigen
Auffanggerät trocken und jederzeit zugänglich gelagert wird.
A3.
Diese Anleitung ist vom Betreiber auf Verlangen dem Hersteller
(Honeywell Fall Protection Deutschland GmbH & Co. KG oder einem
von ihm autorisierten Händler) vorzulegen. Sie ist beim Einschicken
des Auffanggerätes diesem beizulegen.
A4.
Die berufsgenossenschaftlichen „Regeln für den Einsatz von
persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz" BGR 198, sowie die
Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum
Halten und Retten BGR 199 sind zu beachten.
A5.
Das mitlaufende Auffanggerät zum Vi-Go System ist Bestandteil der
Söll-Steigschutzeinrichtung mit fester Führung Typ Vi-Go nach EN
353-1 und ist als persönliche Schutzausrüstung nur für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch des Söll Steigschutzsystems
ausgelegt. Vom Betreiber der Steigschutzeinrichtung ist in geeigneter
Weise sicherzustellen, dass Auffanggurt und Auffanggerät dem
Benutzer persönlich gehören und von ihm auch entsprechend der
Anleitung benutzt werden. Das Auffanggerät darf nach Gebrauch
nicht im Steigschutzsystem zurückgelassen werden.
Das Auffanggerät zum Vi-Go System darf nur in original Söll
Steigschutzeinrichtungen, für die die EG- Baumuster-
prüfbescheinigung Typ Söll Vi-Go vorliegt, betrieben werden. Die
Verwendung an Systemen anderer Hersteller kann die Funktion des
Auffanggerätes beeinträchtigen. In solchen Fällen wird die
Produkthaftung von
Co. KG, sowie von ihr autorisierten Händlern abgelehnt. Die
Vollhaftung geht somit auf den Betreiber über.
A6.
Die Steigschutzeinrichtung darf nur in Verbindung mit solchen
Auffanggurten benutzt werden, die nach EN 361 geprüft und
zugelassen und mit einer Steigschutzöse ausgestattet sind.
A7.
Die Verbindung zwischen Auffanggerät und Auffanggurt muss durch
Einhängen des Karabinerhakens des Auffanggerätes in eine
zertifizierte Auffangöse (Kennzeichnung durch „A") an der
Vorderseite des Auffanggurtes erfolgen.
Die Distanz zwischen Auffanggerät und Auffanggurt darf nicht
verringert bzw. vergrößert werden (z.B. durch Hinzufügen oder
Entfernen eines Verbindungsmittels).
A8.
An der Steigschutzeinrichtung Vi-Go dürfen sich maximal 8 Benutzer
gleichzeitig gegen Absturz sichern. Der Sicherheitsabstand zwischen
den Benutzern sollte das Maß 3,0 m nicht unterschreiten. Die
tatsächliche Benutzeranzahl ist abhängig von der Tragfähigkeit des
Untergrundes.
www.honeywellsafety.com
der Honeywell
Fall Protection Deutschland GmbH &
muss diese