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Garantie-Urkunde Österreich - Gigaset SL910H Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde Österreich
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik ent-
sprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset
Communications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Com-
munications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Gigaset Communications Austria GmbH, Businesspark Marximum Objekt
2 / 3.Stock, Modecenterstraße 17, 1110 Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgan-
genen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kun-
den den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communicati-
ons wird den Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Ruf-
nummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Kundenservice (Customer Care)
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