1.2.4.
ENTSORGUNG WEGEN AUSSERBETRIEBSETZUNG
Nach Maßgabe der Richtlinien 2011/65/EG und 2012/19/EG, die sich auf die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten sowie auf die Entsorgung von Abfällen beziehen, wurde die Verpflichtung auferlegt, dass letztere nicht als unsortierter Siedlungsabfall
mit entsprechender Abfalltrennung zu entsorgen sind.
Zum Kaufzeitpunkt eines neuen Geräts gleichwertigen Typs muss das Altgerät (d.h. im Verhältnis eins zu eins) dem Händler zur Entsorgung wieder
zurückgegeben werden. In Bezug auf die Wiederbenutzung, auf das Recycling und auf andere Rückgewinnungsformen der oben genannten Abfälle übt
der Hersteller die Funktionen aus, die von den einzelnen inländischen Gesetzgebungen festgelegt werden. Eine angemessene differenzierte Sammlung
für eine spätere Inbetriebnahme des zum Recycling, zur Behandlung und zur Entsorgung zerlegten Altgeräts unter umweltgerechten Umständen trägt
zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt bei und begünstigt die Wiederverwertung von Materialien, aus denen sich das Gerät
zusammensetzt. Das auf dem Gerät angebrachte Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass das Erzeugnis
nach Ablauf seiner Nutzungsdauer getrennt, d.h. separat von den anderen Abfällen gesammelt werden muss.
ACHTUNG:
Eine rechtswidrige Entsorgung des Erzeugnisses ist mit der Anwendung von Sanktionen verbunden, die von den einzelnen
inländischen Gesetzgebungen festgelegt werden.
1.3. SICHERHEITSHINWEISE
ACHTUNG:
• Alle Geräte werden auf permanente Weise installiert.
Jedem Behandlungsstuhltyp der Behandlungseinheiten ist eine entsprechende INSTALLATIONSSCHABLONE zugeordnet, die im Absatz „Technische
Daten" eingesehen werden kann.
CEFLA s.c. lehnt jegliche Verantwortung für Sach- oder Personenschäden ab, wenn die hier angeführte Klausel nicht berücksichtigt wird.
• Bedingungen des Fußbodens.
Die Fußbodenbeschaffenheit (fugenlos) muss den Normen DIN 1055 Blatt 3 bezüglich der Tragfähigkeit entsprechen.
Das Gewicht der Behandlungseinheit mit einem 190 kg schweren Patienten beträgt etwa 350 kg.
Weitere Einzelheiten über die Befestigungseigenschaften entnehmen Sie bitte der Installationsanleitung.
Die Positionen der Anschlüsse für die Versorgungs- und Ablassleitungen entsprechen der Norm EN ISO 11144.
Im Falle der Installation am Fußboden ohne Verwendung der Lastverteilungsplatte muss sichergestellt werden, dass die Eigenschaften des
Fußbodens eine Bruchfestigkeit der Dübel von mindestens je 1200 daN gewährleisten (unter Berücksichtigung einer Betonfestigkeit Rck von 20 MPa).
Im Falle der Installation am Fußboden mit Verwendung der Lastverteilungsplatte muss sichergestellt werden, dass die Eigenschaften des Fußbodens
eine Bruchfestigkeit der Dübel von mindestens je 260 daN gewährleisten.
• Änderungen am Gerät ohne die vorherige Genehmigung seitens des Herstellers sind nicht gestattet.
Falls Änderungen am Gerät vorgenommen werden, müssen entsprechende Untersuchungen und Tests durchgeführt werden, um einen dauerhaft
sicheren Betrieb zu gewährleisten.
CEFLA s.c. lehnt jegliche Verantwortung für Sach- oder Personenschäden ab, wenn die hier angeführte Klausel nicht berücksichtigt wird.
• Behandlungsstuhl.
Die maximal zulässige Belastung für den Behandlungsstuhl beträgt 190 kg. Dieser Wert darf nicht überschritten werden.
• Auflagefläche der Trays.
Die nachfolgend genannten Maximalbelastungswerte dürfen nicht überschritten werden:
- Traytablett am Arztelement, maximal zulässige Belastung des Traytabletts 2 kg verteiltes Gewicht.
- Traytablett am Helferinelement, maximal zulässige Belastung des Traytabletts 1 kg verteiltes Gewicht.
- Zusatz-Traytablett, maximal zulässige Belastung des Traytabletts 3,5 kg (ohne Röntgenbildbetrachter) oder 2,5 kg (mit Röntgenbildbetrachter).
• Anschlüsse an externe Geräte.
Das Gerät kann elektrisch nur an solche Geräte angeschlossen werden, die das EG-Markenzeichen tragen.
• Elektromagnetische Störungen.
Der Einsatz in der Praxis oder in unmittelbarer Nähe von elektrischen Einrichtungen, die nicht mit der IEC 60601-1 3. Ausgabe. - 2007
übereinstimmen, könnte zu elektromagnetischen Störungen oder Störungen anderer Natur führen und zur Betriebsstörungen des zahnärztlichen
Gesamtkomplexes führen.
In diesen Fällen wird vor dem Einsatz dieser Geräte geraten, die Stromversorgung der Behandlungseinheit vorsichtshalber auszuschalten.
• Austausch von Fräsen.
Die Entsperrungsvorrichtungen der Turbinen und der Gegenwinkel nur dann betätigen, wenn die Fräse vollständig stillsteht. Andernfalls nutzt sich das
Sperrsystem schnell ab und die Fräsen können sich lösen und dabei Verletzungen verursachen. Ausschließlich Qualitätsfräsen verwenden, die einen
Verbindungsschaft mit kalibriertem Durchmesser aufweisen. Um den Zustand der Sperrvorrichtung zu überprüfen, muss täglich, bei Arbeitsaufnahme,
kontrolliert werden, dass die Fräse sicher am Instrument befestigt ist. Am Sperrsystem aufgrund eines unsachgemäßen Einsatzes entstandene
Defekte sind leicht erkennbar und werden nicht von der Garantie abgedeckt.
Die Fräsen und die unterschiedlichen, an den Handstücken anwendbaren Werkzeuge müssen der Biokompatibiliätsnorm ISO 10993 entsprechen.
• Patienten mit Herzschrittmachern und/oder Hörprothesen.
Bei der Behandlung von Patienten mit Herzschrittmacher und/oder Hörprothesen müssen mögliche Auswirkungen des Gerätes auf den
Herzschrittmacher und/oder die Hörprothese in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang bitte die auf dieses Thema bezogene technisch-
wissenschaftliche Literatur einsehen.
• Implantologie.
Wenn die zahnärztliche Behandlungseinheit unter Einsatz autonomer und auf diesen Eingriff bezogener Einrichtungen für implantologische Eingriffe
genutzt wird, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stromversorgung des Behandlungsstuhls ausgeschaltet werden muss, um mögliche
unerwünschte Bewegungen zu vermeiden, die durch Störungen und/oder durch zufällige bzw. ungewollte Betätigung der Bedienelemente für die
Bewegungsvorgänge bedingt werden können.
• Vor Verlassen der Praxis müssen die Wasserversorgung der Praxis und der Hauptschalter des Geräts ausgeschaltet werden.
• Das Gerät ist nicht gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geschützt (IPX 0).
• Das Gerät ist nicht für den Einsatz bei Vorhandensein von Betäubungsmitteln geeignet, die mit Sauerstoff oder Stickstoff-Protoxyd entflammbar sind.
• Das Gerät muss stets in einem einwandfrei leistungsfähigen Zustand gehalten werden. Der Hersteller übernimmt bei jeglichem Missbrauch,
Unachtsamkeit beim Einsatz sowie bei jeglicher unsachgemäßer Anwendung des Geräts keinerlei (zivil- und strafrechtliche) Haftung.
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A7 Plus – GEBRAUCHSANLEITUNG