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Steinberg MR816csx Anleitung Seite 28

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Lizenzvereinbarung für Cubase AI 4
4.2. Die Produktregistrierung ist während des Aktivierungsvorgangs
oder jederzeit später über Internet möglich. Dabei werden Sie auf-
gefordert, der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezo-
genen Daten (Name, Adresse, Kontakt, Email-Adresse,
Geburtsdatum und Lizenzdaten) zu den oben benannten Zwecken
zuzustimmen. Diese Daten können von Steinberg auch an von
Steinberg beauftragte Dritte, insbesondere Distributoren, zu Sup-
portzwecken und zur Verifizierung der Upgrade bzw. Update-
Berechtigung weitergegeben werden.
4.3. Falls Sie eine Adresse außerhalb der EU angeben, können die
Daten auch an Dritte in Ländern übermittelt werden, die kein
adäquates Datenschutzniveau vergleichbar der EU gewährleisten.
5. Lizenzmodul (Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser)
5.1. Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle bei vielen Produkten ein
über den USB Anschluss eines Computers verbundenes Har dware-
gerät (hierin „Steinberg Key") und/oder eine Schutzmaßnahme
(hierin „Soft-eLicenser) (Hardware und/oder Software Dongle). Der
Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser speicher t die Lizenzinforma-
tionen dauerhaft und regelt darüber den Zugang zu der Software.
Wird ein Steinberg Key zur Nutzung der Software vorausgesetzt, so
muss der Steinberg Key physikalisch über die USB Schnittstelle mit
dem Computer verbunden sein.
5.2. Für die Aktivierung der Software oder von Updates bzw. Upgrades
der Software ist eine Verbindung des Computers, der mit dem Stein-
berg Key verbunden ist und/oder den Soft-eLicenser nutzt, mit dem
Server der Firma SIA Syncrosoft über das Internet erforderlich. Falls
das Produkt mit dem Steinberg Key ausgeliefer t wurde, wurden die
Lizenzinformationen bereits auf den Steinberg Key übertragen. Falls
das Produkt mit Produktkarte (ohne Steinberg Key) ausgeliefert
wurde, müssen die Aktivierungscodes von der beiliegenden Pr o-
duktkarte bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die
Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft aus-
getauscht werden.
5.3. Bei OEM Software werden die Aktivierungscodes an eine Email-
Adresse gesendet, die Sie während der Produktregistrierung ange-
geben haben. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Instal-
lation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinfor mation
müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden.
5.4. Die Reinstallation der Software - auf demselben oder einem ande-
ren Computer - ist nur zulässig, wenn die bislang installier te Soft-
ware nicht mehr benutzt werden kann (z.B. nach einer
Deinstallation). Falls die Software keinen Steinberg Key benutzt,
aber Aktivierungscodes benötigt, können die neuen Aktivierungsco-
des im Online Support Konto des Nutzers erhalten werden, das
während der persönlichen Produktregistrierung eingerichtet wurde.
Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation dur ch den
Nutzer eingegeben und die Lizenzinfor mation müssen mit dem Ser-
ver der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden. Steinberg kann für die
Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B. Ihren Kaufnachweis
(Rechnung, Zahlungsbeleg) und eine unterschriebene Versiche-
rung per Fax oder Brief verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer
Adresse und dass die bereits installierte Software nicht mehr
benutzt werden kann. Trial Version Software ist auf einem Computer
auch bei Reinstallation nur insgesamt 30 Tage benutzbar.
5.5. Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf den Stein-
berg Key kann auch ein anderer Computer als der, auf dem die
Software installiert werden soll, verwendet werden, wenn die Soft-
ware einen Steinberg Key benutzt. In diesem Fall ist allerdings die
Installation einer entsprechenden Zugangssoftware (Syncrosoft
License Control Center, „LCC") auf dem mit dem Internet verbunden
Computer erforderlich, die einer gesonderten Lizenzvereinbarung
unterliegt.
6. Beschädigung und Verlust des Steinberg Key
6.1. Im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung des Steinberg Key
wird Steinberg oder ein von Steinberg beauftragter Dritter den
Steinberg Key überprüfen und im Falle eines berechtigten
Anspruchs gegen eine Bearbeitungsgebühr den Steinberg Key und
die darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofer n es sich um Lizen-
zen von Steinberg handelt. Weitere Ansprüche gegenüber Stein-
berg sind ausgeschlossen.
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Erste Schritte
6.2. Steinberg übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung falls
Ihnen der Steinberg Key durch Verlust, Diebstahl oder sonst abhan-
den kommt. Steinberg behält sich das Recht vor, auf Anzeige des
registrierten Nutzers über den Verlust die auf dem Steinberg Key
gespeicherten Lizenzen zu sperren. Ein Ersatz der auf dem Stein-
berg Key gespeicherten Lizenzen ist nicht möglich.
7. Änderungen der Software
7.1. Eine Veränderung der Software ist nur in soweit gestattet, wie es die
Software in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dür fen
die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engi-
neering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quell-
code zu ermitteln, sofern dies nicht durch Gesetz gestattet ist.
Ferner dürfen Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um
in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die Verwendung
des Lizenzmoduls (Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser) zu
umgehen.
8. Entbündelung
8.1. Die Software enthält in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher
Dateien, die in ihrer Zusammenstellung die volle Funktionalität der
Software gewährleisten. Die Software darf nur als ein Produkt ver-
wendet werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Kom-
ponenten der Software verwenden oder installieren. Sie dürfen
Komponenten der Software nicht neu zusammenstellen und daraus
eine modifizierte Version der Software oder ein neues Produkt ent-
wickeln. Eine Änderung der Zusammenstellung der Softwar e zum
Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet.
8.2. Sie dürfen den Steinberg Key auch nicht separat als Lizenz verkau-
fen; die Nutzungsrechte verbleiben immer bei der Software, insbe-
sondere bei dem original Software Datenträger (z.B. CD).
9. Übertragung von Rechten
9.1. Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine
andere Person unter der Vorraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i)
diesen Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die mit der Soft-
ware geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließ-
lich aller Kopien, Upgrades, Updates, Sicherungskopien und
früherer Versionen, die ein Update oder Upgrade auf diese Softwar e
berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b) Sie keine Upgra-
des, Updates, Sicherungskopien und frühere Versionen dieser Soft-
ware zurück behalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen
dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptier t, nach
denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben.
9.2. Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender Zustimmung zu
den Lizenzbedingungen oder der Produktaktivierung ist nach der
Übertragung der Rechte ausgeschlossen.
10. Upgrades und Updates
10.1. Um ein Upgrade oder Update der Software nutzen zu dürfen, müs-
sen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige oder geringwer ti-
gere Version der Software verfügen; die Trial Version Software
berechtigt hingegen nicht zum Upgrade oder Update. Bei W eiter-
gabe dieser vorherigen oder geringwer tigeren Version der Software
an Dritte erlischt die Berechtigung zur Nutzung des Upgrades oder
Updates der Software.
10.2. Der Erwerb eines Upgrades oder Updates allein stellt keine Ber ech-
tigung zur Nutzung der Software da.
10.3. Mit der Installation eines Upgrades oder Updates erlischt der
Anspruch auf Support für die vorige oder geringwertige Version der
Software.
11. Rechte bei Mängeln
11.1. Falls Steinberg die Software direkt an Sie als Endnutzer verkauft hat,
gewährleistet Steinberg dass die Software bei Erhalt im Wesentli-
chen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funk-
tionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend den
Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Compu-
terhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der
Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen
Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind
für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
11.2. Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der Europäischen Union
(EU) ist, gelten für Mängel des Produkts die gesetzlichen Gewähr-

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