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Gewährleistungsrecht - AsViva B13 Benutzerhandbuch

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Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung zum Kauf eines Fahrrades aus dem Hause AsVIVA.
Gemäß des zum 01. Januar 2002 geänderten europäischen Gewährleistungsrechts,
steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zu.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Fachhändler.
Zum Nachweis des Kauf- bzw. Übergabe Datums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und
Kassenzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Neben der grundsätzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist besteht eine gesetzliche
sogenannte Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Übergabe des Produktes.
Das bedeutet, dem Verkäufer obliegt es bei Auftreten eines Fehlers zu beweisen,
dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch un-
sachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingtem Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
1. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf:
-
alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es
sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt.
geführte Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen entstehen.
-
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen.
2. Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
-
Der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden
bereits vorhanden war.
-
Kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß Ursache für die Abnutzung oder Veränderung
des Gutes war (siehe Liste Verschleißteile!)
-
Der Schaden oder Fehler nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass kein bestimmungsgemäßer
Gebrauch des Fahrrades erfolgte.
- Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durch
Falls Sie Fragen zu Ihrem Fahrrad haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der
Serviceabteilung gerne weiter (sehen Sie dazu bitte in der Garantiebedingung nach).
Wir wünschen Ihnen immer viel Freude und gute Fahrt!
Ihr AsVIVA Team
GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
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