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Hinweise zur Entsorgung
Eine Grundvoraussetzung für die Wiederverwendung und das Recycling von gebrauchten Elektronikgeräten ist
eine korrekte Entsorgung.
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen Elektrogeräte seit dem
24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen durch einen
Fachbetrieb getrennt gesammelt- und erfasst werden.
Die Entsorgung durch einen Fachbetrieb trägt wesentlich dazu bei, Gefahren für Mensch und Natur zu vermeiden.
Wir empfehlen daher im Falle einer Entsorgung, sich an einen anerkannten Entsorgungsfachbetrieb zu wenden.
Technische Informationen
und Inbetriebnahme
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BSC628-12V-A