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Gewährleistungs- Und Konformitätserklärung; Hinweis Zur Produkthaftung; Gewährleistungsanspruch - WAGNER SPRINT XE Originalbetriebsanleitung

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AUSGABE 07/2015
BETRIEBSANLEITUNG
15
GEWÄHRLEISTUNGS- UND KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
15.1

HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG

Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EG-Verordnung haftet der Hersteller nur dann
für sein Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem freigegeben
wurden, bzw. die Geräte sachgemäss montiert, betrieben und gewartet werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder
teilweise entfallen.
Mit Original-WAGNER-Zubehör und -Ersatzteilen haben Sie die Gewähr, dass alle
Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
15.2
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH
Für dieses Gerät leisten wir Gewährleistung in folgendem Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl ausgebessert oder neu
geliefert, die sich innerhalb von 24 Monaten bei Einschicht-, 12 Monaten bei Zweischicht-
oder 6 Monaten bei Dreischichtbetrieb seit Übergabe an den Käufer infolge eines vor dieser
Übergabe liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter
Baustoff e oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt erweisen.
Die Gewährleistung wird in der Form geleistet, dass nach unserer Entscheidung das Gerät
oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder repariert werden. Die hierfür erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten werden
von uns getragen, es sei denn, dass sich die Aufwendungen erhöhen, weil das Gerät
nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers verbracht worden ist.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden, die durch folgende Gründe verursacht
oder mitverursacht worden sind:
Ungeeignete
oder
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte
Behandlung oder Wartung, ungeeignete Beschichtungsstoff e, Austauschwerkstoff e und
chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl üsse, sofern die Schäden nicht auf ein
Verschulden von uns zurückzuführen sind.
Komponenten, die nicht von WAGNER hergestellt wurden, unterliegen der ursprünglichen
Gewährleistung des Herstellers.
Der Austausch eines Teiles verlängert nicht die Zeitdauer der Gewährleistung des Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Off ensichtliche Mängel sind bei
Vermeidung des Verlustes der Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des
Gerätes der Lieferfi rma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Gewährleistung durch ein Vertragsunternehmen erfüllen zu
lassen.
Die Leistung dieser Gewährleistung ist abhängig vom Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein. Ergibt die Prüfung, dass kein Anspruch auf Gewährleistung vorliegt, so geht
die Reparatur zu Lasten des Käufers.
Klargestellt wird, dass dieser Gewährleistungsanspruch keine Einschränkung der
gesetzlichen, bzw. der durch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich
vereinbarten Ansprüche darstellt.
J. Wagner AG
BESTELLNUMMER DOC2354919
unsachgemässe
Verwendung,
fehlerhafte
Montage
SPRINT XE
bzw.
91

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