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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sicherheitshinweise Für Den Betreiber; Elektrische Geräte Und Betriebsmittel; Personalqualifikation - WAGNER SPRINT XE Originalbetriebsanleitung

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AUSGABE 07/2015
BETRIEBSANLEITUNG
4

ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE

4.1
SICHERHEITSHINWEISE FÜR DEN BETREIBER
Diese Anleitung jederzeit am Einsatzort des Gerätes verfügbar halten.
Örtliche Richtlinien zum Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften jederzeit
einhalten.
4.1.1
ELEKTRISCHE GERÄTE UND BETRIEBSMITTEL
Entsprechend den örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und
Umgebungseinfl üsse vorsehen.
Nur von Elektrofachkräften instandhalten lassen.
Entsprechend den Sicherheitsvorschriften und elektrotechnischen Regeln betreiben.
Bei Mängeln unverzüglich reparieren lassen.
Ausser Betrieb setzen, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht.
Spannungsfrei schalten lassen, bevor mit Arbeiten an aktiven Teilen begonnen wird.
Gerät gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern. Personal über vorgesehene
Arbeiten informieren.
Elektrische Sicherheitsregeln beachten.
4.1.2

PERSONALQUALIFIKATION

Sicherstellen, dass das Gerät nur von geschultem Personal betrieben, gewartet und
repariert wird.
4.1.3

SICHERE ARBEITSUMGEBUNG

Der Fussboden des Arbeitsbereichs muss elektrostatisch leitfähig sein (Messung nach
EN 1081und EN 61340-4-1).
Schuhwerk, das von den Bedienern getragen wird, muss den Anforderungen der
EN ISO 20344 entsprechen. Der gemessene Isolationswiderstand darf 100 Megaohm
nicht überschreiten.
Die Schutzkleidung, einschliesslich Handschuhen muss den Anforderungen der
EN 1149-5 entsprechen. Der gemessene Isolationswiderstand darf 100 Megaohm nicht
überschreiten.
Die Pulverfreigabe muss elektrisch mit der Abluftanlage der Pulversprühanlage
verriegelt sein.
Überschüssiger Beschichtungsstoff (Overspray) muss sicher gesammelt werden.
Sicherstellen, dass keine Zündquellen wie off enes Feuer, Funken, glühende Drähte
oder heisse Oberfl ächen in der Umgebung vorhanden sind. Nicht Rauchen.
Geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl bereitstellen und
gebrauchsfähig halten.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass eine mittlere Konzentration von Pulverlack
in der Luft von 50% der unteren Explosionsgrenze (UEG = max. zulässige Pulver/
Luft Konzentration) nicht überschritten wird. Ist ein verlässlicher Wert der UEG nicht
vorhanden, darf die mittlere Konzentration 10 g/m³ nicht überschreiten.
BESTELLNUMMER DOC2354919
SPRINT XE
16

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