.Hermetisch geschlossen.
Kalte
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Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien des Gerät nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG) Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt,
an einer kommunalen Sammelstelle abgeben werden können. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt
gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet.
Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.