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Einleitung; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen - intellic EFAS-4.0 Bedienungsanleitung

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Einleitung

1.1

Allgemeines

Der digitale Tachograph EFAS-4.0 (im folgenden kurz „EFAS") protokolliert die Lenk-, Arbeits-, Ruhe-
und Bereitschaftszeiten des Fahrers und des Beifahrers. Außerdem zeichnet EFAS automatisch die
Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke des Fahrzeugs auf. Die mit dem EFAS aufgezeich-
neten Daten dienen als Nachweis gegenüber Kontrollorganen wie beispielsweise der Polizei. Der digitale
Tachograph EFAS entspricht den technischen Spezifikationen gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1360/2002 der Kommission vom 13.Juli 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr.
3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt sowie der
Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 vom 16. Dezember 2009.
Diese Bedienungsanleitung ist an alle Benutzer (Fahrer, Werkstattpersonal, Vertreter von Unternehmen
sowie Kontrollpersonal) des EFAS gerichtet. Die Bedienungsanleitung beschreibt die fachgerechte und
nach Verordnung vorgegebene Verwendung des digitalen Tachographen EFAS. Lesen Sie die für Sie
relevanten Abschnitte sorgfältig durch und machen Sie sich mit der Bedienung des EFAS vertraut.
1.2

Gesetzliche Bestimmungen

Die Verwendung von analogen Fahrtschreibern oder digitalen Tachographen ist durch die EG-
Verordnung 3821/85 Anhang I B bzw. 3820/85 geregelt. Diese Verordnung überträgt dem Fahrer und
dem Halter des Fahrzeugs eine Reihe von Verpflichtungen.
Es ist verboten, Aufzeichnungen von digitalen Tachographen sowie der Tachographenkarten zu fäl-
schen, zu unterdrücken oder zu löschen. Ebenso ist es verboten, Ausdrucke zu fälschen. Veränderun-
gen an digitalen Tachographen oder an dessen Signalzuführung, insbesondere in der Absicht der Täu-
schung, sind strafbar.
Wird die Fahrzeugbatterie des Fahrzeugs abgeklemmt, ohne dass eine Werkstattkarte eingesteckt ist,
registriert (speichert) der digitale Tachograph EFAS diese Unterbrechung. Lassen Sie daher die Fahr-
zeugbatterie nur von einer zugelassenen Werkstatt bei eingesteckter Werkstattkarte abklemmen.
Eine regelmäßige Nachprüfung (Kalibrierung) des digitalen Tachographen EFAS muss mindestens
einmal innerhalb von 24 Monaten durch eine autorisierte Werkstatt vorgenommen werden.
Außerdem muss der EFAS kalibriert werden, wenn:
eine Reparatur am EFAS durchgeführt wurde
sich der Reifenumfang geändert hat
sich die Wegimpulszahl geändert hat
sich das amtliche Kennzeichen geändert hat
sich die Fahrzeugidentnummer geändert hat
die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht.
Beachten Sie die Besonderheiten bei der Benutzung in Gefahrguttransportern.
Als Fahrer müssen Sie für eine ordnungsgemäße Benutzung des digitalen Tachographen EFAS und der
Fahrerkarte sorgen. Falls der digitale Tachograph EFAS nicht mehr einwandfrei funktionieren sollte,
müssen Sie auf der Rückseite des Ausdrucks oder auf einem separaten Blatt die nicht einwandfrei
aufgezeichneten Aktivitäten vermerken. Sie müssen diese Aufzeichnungen mit Ihren persönlichen Anga-
ben wie Ihrem Namen, der Nummer der Fahrerkarte und Ihrer Unterschrift versehen. Bei Verlust, Fehl-
funktion oder Beschädigung Ihrer Fahrerkarte müssen Sie am Ende der Fahrt einen Tagesausdruck
(siehe Kapitel 9) erstellen und mit Ihren persönlichen Angaben und Ihrer Unterschrift versehen. Falls Ihre
Fahrerkarte beschädigt ist oder nicht richtig funktioniert, übergeben Sie die Karte umgehend der zustän-
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