Lebensmittel selbst einfrieren
Verwenden Sie zum Einfrieren nur fri-
sche und einwandfreie Lebensmittel!
Vor dem Einfrieren beachten
– Zum Gefrieren geeignet sind:
Frischfleisch, Geflügel, Wild, Fisch,
Gemüse, Kräuter, rohes Obst, Molke-
reiprodukte, Backwaren, Speisereste,
Eigelb, Eiweiss und viele Fertig-
gerichte.
– Zum Gefrieren nicht geeignet sind:
Weintrauben, Blattsalate, Radies-
chen, Rettich, Sauerrahm, Mayonnai-
se, ganze Eier in Schale, Zwiebeln,
ganze rohe Äpfel und Birnen.
– Damit Farbe, Geschmack, Aroma und
Vitamin C erhalten bleiben, sollte
Gemüse vor dem Einfrieren blanchiert
werden. Geben Sie dazu das Gemü-
se portionsweise für 2–3 Minuten in
kochendes Wasser. Danach das
Gemüse herausnehmen und schnell
in kaltem Wasser abkühlen. Das
Gemüse abtropfen lassen.
– Mageres Fleisch eignet sich besser
zum Einfrieren als fettes, und kann
wesentlich länger gelagert werden.
– Legen Sie zwischen Koteletts,
Steaks, Schnitzel usw. jeweils eine
Folie aus Kunststoff. So vermeiden
Sie das Zusammenfrieren zu einem
Block.
– Rohe Lebensmittel und blanchiertes
Gemüse vor dem Einfrieren nicht
würzen und salzen, Speisen nur leicht
würzen und salzen. Manche Gewürze
verändern beim Einfrieren ihre Ge-
schmacksintensität.
Gefrieren und Lagern
– Warme Speisen oder Getränke erst
ausserhalb des Kältegerätes ab-
kühlen lassen, um ein Antauen der
bereits gefrorenen Lebensmittel zu
verhindern und den Energieverbrauch
nicht zu erhöhen.
Gefriergut verpacken
Frieren Sie portionsweise ein.
– Geeignete Verpackung
– Kunststofffolien
– Schlauchfolien aus Polyethylen
– Aluminiumfolien
– Gefrierdosen
– Ungeeignete Verpackung
– Packpapier
– Pergamentpapier
– Cellophan
– Abfallsack
– gebrauchte Einkaufstaschen
Drücken Sie die Luft aus der Verpac-
kung heraus.
Verschliessen Sie die Packung dicht
mit
– Gummiringen
– Kunststoffklipsen
– Bindfäden oder
– kältebeständigen Klebebändern.
Tipp: Beutel und Schlauchfolien aus
Polyethylen können Sie auch mit einem
Folien-Schweissgerät verschweissen.
Beschriften Sie die Verpackung mit
Inhalt und Einfrier-Datum.
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