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Sagem my220X Anwenderhandbuch Seite 4

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Gewährleistung
Verwenden Sie Ihr Mobiltelefon stets für den ihm zugedachten Zweck
und unter normalen Betriebsbedingungen. Sagem Communication
übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung entstehen.
Das von SAGEM entwickelte Softwareprogramm bleibt Eigentum von
Sagem Communication. Aus diesem Grund ist die Modifizierung,
Übersetzung, Dekompilierung oder Zerlegung der Software oder
Teilen davon ausdrücklich untersagt.
Sicherheitshinweise für die Nutzung
Mit Ihrem Mobiltelefon können Sie Klingeltöne, Symbole und animierte
Bildschirmschoner herunterladen. Einige dieser Elemente können
Daten enthalten, die zu Fehlfunktionen Ihres Mobiltelefons und zu
Datenverlust führen (beispielsweise Viren).
Aus diesem Grund übernimmt Sagem Communication keine Haftung
für (1) den Empfang heruntergeladener Daten und damit verbunde-
nem Datenverlust, (2) für die Auswirkungen auf den Betrieb des
Mobiltelefons und (3) für Schäden, die durch heruntergeladene Daten
oder Datenverlust entstehen. Außerdem erklärt Sagem Communica-
tion, dass eine Fehlfunktion, die durch das Herunterladen von Daten
entsteht, die nicht den Spezifikationen von Sagem Communication
entsprechen, von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Daraus
folgt, dass die Diagnose und Reparatur eines Mobiltelefons, dessen
Betrieb durch heruntergeladene Daten beeinträchtigt wird, zu Lasten
des Kunden gehen.
Inhalte, die Sie auf Ihr Mobiltelefon herunterladen, können durch
Copyrights Dritter geschützt sein. Daher haben Sie ggf. nicht das
Recht zur Nutzung bzw. zur uneingeschränkten Nutzung dieser Inhalte.
Sie müssen aus diesem Grund sicherstellen, dass Sie in Übereinstim-
mung mit den Bedingungen einer Lizenzvereinbarung über das Recht
zur Nutzung von heruntergeladenen Inhalten verfügen. Darüber
hinaus gewährleistet Sagem Communication weder die Genauigkeit
noch die Qualität von heruntergeladenen Inhalten. Sie allein sind für
Inhalte verantwortlich, die Sie auf Ihr Mobiltelefon herunterladen und
verwenden. Sagem Communication übernimmt keine Haftung für
diese Inhalte und für deren Verwendung.
Sie tragen die Verantwortung und die Kosten für die Einhaltung der
geltenden Richtlinien des Landes, in dem Sie Ihr Mobiltelefon
verwenden.
Gewährleistungsbedingungen
Wenn Sie die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchten,
wenden Sie sich an Ihren Anbieter, und legen Sie diesem Ihren
Kaufnachweis vor.
Im Falle einer Fehlfunktion erhalten Sie von Ihrem Anbieter weitere
Informationen.
1. Für das neue Mobiltelefon (ohne Verbrauchsmaterial),
einschließlich des im Paket enthaltenen Zubehörs, bietet Sagem
Communication auf Teile und Arbeitsleistung (mit Ausnahme von
Reisekosten) eine Gewährleistung von 12 Monaten für Herstellungs-
fehler. Diese Gewährleistung beginnt mit dem Kaufdatum und
erfordert die Vorlage des Kaufbelegs.
Für Mobiltelefone, die im Gewährleistungszeitraum repariert oder
ausgetauscht wurden, gilt eine Gewährleistung bis zum späteren der
beiden folgenden Zeitpunkte:
Ablauf der zuvor erläuterten Gewährleistung von 12 Monaten oder
drei Monate nach erbrachtem Support durch Sagem Communication.
Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte nach nationaler Gesetzgebung
sowie Ihre Rechte gegenüber dem Händler gemäß Kaufvertrag
werden von dieser Gewährleistung nicht beeinflusst.
Bei rechtlichen Streitigkeiten gilt für dieses Mobiltelefon die
rechtliche Gewährleistung hinsichtlich der Folgen von Fehlern oder
verborgenen Defekten gemäß Artikel 1641 ff. des französischen
Zivilrechts.
2. Alle defekten Mobiltelefone, für die ein Gewährleistungsanspruch
besteht, werden nach Maßgabe von Sagem Communication
kostenlos repariert oder ausgetauscht (die Reparatur anderer
Schäden ist hiervon ausgeschlossen). Voraussetzung hierfür ist die
Feststellung, dass die erforderlichen Arbeiten in einer Werkstatt
erfolgen, und dass die Kosten (Transport und Versicherung) für die
Rücklieferung des Telefons an die von Sagem Communication
angegebene Adresse (die Rufnummer erscheint auf dem
Lieferschein) vom Kunden übernommen werden.
Gemäß der grundsätzlichen Gesetzgebung übernimmt Sagem
Communication keine explizite, implizite oder sonstige Gewährleis-
tung, die über die in diesem Kapitel erläuterten Leistungen
hinausgeht. Außerdem übernimmt Sagem Communication keine
Haftung für immaterielle und/oder materielle Schäden (z. B.
Auftragsverlust, entgangene Gewinne oder sonstige finanzielle oder
kommerzielle Schäden) im Rahmen der Gewährleistung oder
außerhalb davon.
3. Die Übernahme von Gewährleistungsleistungen für ein Mobiltele-
fon setzt voraus, dass ein lesbarer Kaufnachweis im Original mit
Händleradresse, Kaufdatum/-ort, Mobiltelefontyp und IMEI der
Gewährleistungserklärung beigelegt wird. Außerdem müssen die
Angaben auf dem Typenschild des Mobiltelefons lesbar sein, und
dieses Etikett sowie andere Siegel müssen unbeschädigt sein.
Die Gewährleistung gilt für die normale Nutzung. Vor dem Einsenden
des Mobiltelefons für Gewährleistungsreparaturen muss der Kunde
auf eigene Kosten seine individuellen, im Mobiltelefon gespeicherten
Daten (Telefonbuch, Einstellungen, Bilder) sichern. Eine Liste der
Sicherungsmöglichkeiten wird von Sagem Communication auf
Anfrage zur Verfügung gestellt. Sagem Communication übernimmt
keine Haftung für die Beschädigung von Dateien, Programmen oder
Daten des Kunden. Die Informationen, Betriebselemente und der
Inhalt von Dateien werden nach einem Datenverlust nicht wiederher-
gestellt.
Sagem Communication entscheidet nach eigener Maßgabe, ob das
Mobiltelefon mit neuen oder neuwertigen Teilen repariert, gegen ein
neues Mobiltelefon ausgetauscht oder durch ein neuwertiges,
betriebsbereites Gerät ersetzt wird. Im Verlauf dieser Arbeiten behält
sich
Sagem
Communication
vor,
bei
Modifikationen am Mobiltelefon vorzunehmen, sofern diese den
ursprünglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Gewährleistungsreparatur
ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von Sagem Communi-
cation über.
Die Reparatur- und Ausfallzeit im Gewährleistungszeitraum führt
nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistung gemäß Absatz 1
weiter oben, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde.
Die Anwendung der Gewährleistung setzt voraus, dass das
Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Gewährleistungsanforderung
vollständig bezahlt wurde.
4. Folgendes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen:
Defekte oder Fehler, die durch die Nichteinhaltung der Installations-
und
Nutzungsanweisungen,
durch
externe
(Erschütterung,
Blitzschlag,
Feuer,
Vandalismus,
Wasserschäden aller Art, Kontakt mit verschiedenen Flüssigkeiten
oder gefährlichen Substanzen, ungeeignete Netzspannung ...),
durch Modifikationen ohne schriftliche Zustimmung von Sagem
Communication, durch Wartungsfehler gemäß mitgelieferter
Dokumentation, durch mangelnde Aufsicht oder Pflege, durch
unzureichende Umgebungsbedingungen (speziell Temperatur,
Luftfeuchtigkeit,
Spannungsschwankungen,
Stromversorgung oder Erdung), durch Reparaturen, durch Manipula-
tionen (Öffnen des Telefons oder Öffnungsversuche) oder durch
Wartung seitens Personen, die nicht von Sagem Communication
autorisiert wurden, entstehen. Schäden aufgrund unangemessener
und/oder unzureichender Verpackung bei der Rücksendung des
Mobiltelefons an Sagem Communication.
Normaler Verschleiß von Mobiltelefon und Zubehör.
Kommunikationsprobleme,
die
auf
Umgebungsbedingungen
zurückzuführen sind. Insbesondere:
Probleme beim Zugriff auf das/Anmelden im Internet, z. B. Unterbre-
chungen des Zugangsnetzwerks, Versagen der Leitung von
Teilnehmer/Empfänger,
Übertragungsfehler
regionale Abdeckung durch Funksender, Störungen, defekte oder
unzureichende Telefonleitungen ...), Fehler im lokalen Netz
(Verkabelung, Datei-Server, Telefon des Anwenders) und/oder
Fehler im Übertragungsnetzwerk (Störungen, Defekte oder
unzureichende Qualität ...). Bereitstellung neuer Softwareversionen
Änderung von Parametern des Mobilfunknetzes nach Verkauf des
Mobiltelefons. Aktuelle Wartungsarbeiten: Bereitstellung von
Verbrauchsmaterial, Installation oder Austausch dieser Materialien.
Mobiltelefone oder Software, die ohne schriftliche Zustimmung von
Sagem Communication modifiziert oder hinzugefügt wurden.
Fehler oder Ausfälle aufgrund der Nutzung von Produkten und
Zubehörteilen, die nicht mit dem Mobiltelefon kompatibel sind.
An Sagem Communication zurückgegebene Mobiltelefone, bei
denen die in dieser Gewährleistung definierten Rückgabeverfahren
nicht eingehalten wurden.
Das Öffnen/Schließen eines SIM-Betreiberschlüssels und Probleme
aufgrund des Ausfalls eines Mobiltelefons nach Öffnen/Schließen
des SIM-Betreiberschlüssels ohne Zustimmung des Betreibers.
5. Bei Gewährleistungsausschluss oder Ablauf der Gewährleistung
erstellt Sagem Communication vorab einen Kostenvoranschlag, der
der Zustimmung des Kunden bedarf. Die Reparatur- und Transport-
kosten (Rücksendung und Auslieferung) in diesem Kostenvoran-
schlag gehen zu Lasten des Kunden.
Diese Bedingungen gelten bis zu einer schriftlichen Nebenvereinba-
rung mit dem Kunden. Sollten sich Teile dieser Bestimmungen im
Sinne der nationalen Rechtsprechung als unzulässig herausstellen,
werden diese Teile nicht angewendet. Die übrigen Bestimmungen
behalten jedoch Gültigkeit.
Bedarf
technische
Einwirkungen
Mutwillen,
Kundendienst
Österreich
Störungen
der
Belgien
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Niederlande
Polen
(unzureichende
Portugal
Rumänien
Russland
Slowakei
Südafrika
Spanien
Schweden
Schweiz
Großbritannien
E-Mail-Adresse des Kundendienstes:
Websites
01 36 02 77 16 64
02 62 77 016
0 82 33 28 52
0 892 701 799 (0,34 €/mn)
01805 843 850
0800 44 14 20 38
06 1 7774 839
0 160 58 355
800 800 485
020 65 45 724
0801 801 101
21 316 41 35
0800 89 45 21
495 258 54 33
(421) 02 68 629 355
011 369 7870
91 375 3376
08 519 923 21
02 25 67 53 99
0870 24 05 613
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