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Hauptuntersuchung; Tempo-100-Tauglichkeit - FENDT-Caravan Brillant 2015 Bedienungsanleitung

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3.7 Hauptuntersuchung

3.8 Tempo-100-Tauglichkeit

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Gemäß §29 StVZO muss Ihr Caravan alle zwei Jahre zur Haupt-
untersuchung. Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV, der DEKRA
oder einer sonstigen, anerkannten Sachverständigenorganisation
durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie folgendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasinstallation. Die Erst-
bescheinigung liegt dem Caravan in der Servicetasche bei.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer finden Sie:
1.) eingestanzt auf dem Fahrgestell-Längsträger in Fahrtrichtung
rechts vorderhalb der Bereifung
2.) auf dem Fabriktypenschild im Gaskasten
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder beim Besuch Ihres
Fendt-Caravan-Händlers bereit.
Fabriktypenschild
Bild kann von der tatsächlich vorhandenen Ausführung
abweichen.
1. Ihr Fendt Caravan ist technisch für eine Höchstgeschwindigkeit
von 100 km/h ausgelegt. Diese Geschwindigkeit darf in keinem
Fall überschritten werden!
2. Beachten Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für
Kombinationen in Ihrem jeweiligen Reiseland!
3. In Deutschland wurde zum 22. Oktober 2005 die Straßen-
verkehrs-Ordnung [StVO] geändert. Ihr Caravan ist bereits ab
Werk auf Tempo 100 vorbereitet, was entsprechend in den
Zulassungsdokumenten des Caravans eingetragen ist. Die
Tempo-100-Plakette wird durch die Straßenverkehrsbehörde
auf Antrag bei der Erstzulassung vergeben und hinten am
Caravan angebracht.
4. Beachten Sie unbedingt folgende Punkte, denn Sie sind für
deren Einhaltung verantwortlich. Bei Nichteinhaltung beträgt
die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h!
a) Das Zugfahrzeug muss mit ABS/ABV ausgerüstet sein und
darf 3,5 t Gesamtmasse nicht überschreiten.
3. Fahrwerk

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