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Gesko office 2108 Installation Und Programmierung Seite 83

Isdn-telekommunikationsanlage
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Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantie-
leistung umschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers
aus dem Kaufvertrag mit dem Verbraucher unberührt. Für dieses Gerät leisten wir
Garantie gemäß der nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-6)
Schäden oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen,
wenn Sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 6 Monaten nach
Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlam-
pen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen
von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektro-chemischen Ein-
wirkungen von Wasser sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß mangelhafte Teile nach unserer
Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (fest-
stehende) Großgeräte verlangt werden. Andere Geräte, für die unter Bezugnah-
me auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer Ver-
tragswerkstatt einzusenden. Dabei sind der ausgefüllte Garantiepaß und der Kauf-
beleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn un-
sere Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf
unsere Geräte abgestimmt sind.
4. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferung erbringen wir die Garantieleistung
ohne Berechnung von Nebenkosten (Fahrt- und Wegezeitkosten, Fracht- und Ver-
packungskosten).
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch set-
zen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatztei-
le endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Sofern ein Schaden oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesse-
rung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird innerhalb von 6
Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf Wunsch des Endabnehmers entweder kosten-
frei Ersatz geliefert, oder der Minderwert vergütet oder das Gerät gegen Erstat-
tung des Kaufpreises, jedoch nicht über den marktüblichen Preis hinaus, zurück-
genommen.
7. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außer-
halb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwin-
gend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
G A R A N T I E

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