4.1.9
Amtsberechtigung programmieren
Im Auslieferungszustand der Telefonanlage ist jeder Teilnehmer berech-
tigt, unbegrenzt jede Rufnummer weltweit zu wählen. Die Berechtigung
für gehende Verbindungen können Sie für jeden Teilnehmer einschrän-
ken. Die Notrufnummern 110 und 112 können unabhängig von der pro-
grammierten Berechtigung von jedem Telefon aus gewählt werden. Sie
können fünf verschiedene Amtsberechtigungen vergeben:
• keine Amtsberechtigung, d.h. der Teilnehmer ist nur für den Intern-
verkehr der Telefonanlage zugelassen
• Berechtigung nur für kommende Gespräche
• Berechtigung für den Nahbereich, d.h. es können alle Rufnummern ei-
nes Ortsnetzes und zusätzlich die programmierten Nahbereichs-
nummern gewählt werden.
• Inlandsberechtigung, d.h. es können alle Rufnummern gewählt wer-
den, die nicht mit 00 beginnen
• unbegrenzte Amtsberechtigung ( außer Sperrbereichsnummern )
Die Programmierung erfolgt über ein Mastertelefon im Programmiermodus
( 9000, siehe Kapitel 3.2.2, „Einstieg in den Programmiermodus").
Eingabe der Amtsberechtigung:
Amtsberechtigung
keine
nur kommend
Nahbereichsberechtigung
Inlandsberechtigung
unbegrenzt
4.1.10 Gezielte Amtsbelegung programmieren
Zuordnung des Endgerätes zu einer Rufnummer programmieren
Normalerweise werden Sie das Amt durch Wahl der 0 oder mit automati-
scher Amtsbelegung belegen. Für diesen Fall können Sie in der Anlage
programmieren, welche Rufnummer an die Vermittlungsstelle übermit-
telt wird. Dies geschieht über die Zuordnung des Endgerätes zu einer
bestimmten Rufnummer eines externen S0-Ports.
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Code Nr.
962
963
964
965
966
Installation und Programmierung
Endgerät
xx
xx
xx
xx
xx