4.1.24 Masterberechtigung vergeben
Für die Programmierung der Anlage, den Ausdruck der Gebührensummen
und die Umschaltung der ISDN-Anrufweiterschaltung muß der Teilneh-
mer eine Masterberechtigung haben. Im Auslieferzustand ist nur der Teil-
nehmer 11 als ein solches Mastertelefon eingerichtet. Sie können zusätz-
lich jedem anderen Teilnehmer eine Masterberechtigung erteilen.
–
Es können mehrere Teilnehmer gleichzeitig Master sein, nur einer kann
sich aktuell im Programmiermodus befinden.
–
Eine Umprogrammierung der Masterberechtigung wird erst bei Abschluß
der Programmierung gültig.
–
Ein Teilnehmer, der Master werden soll, muß als Telefon oder Kombi ein-
gerichtet sein und mindestens die kommende Amtsberechtigung haben.
–
Im Auslieferzustand oder wenn der letzte Master wegprogrammiert wird,
ist Teilnehmer 11 als Master eingerichtet.
Die Programmierung erfolgt über ein Mastertelefon im Programmiermodus
( 9000, siehe Kapitel 3.2.2, „Einstieg in den Programmiermodus").
Code Nr.
907
907
908
908
4.1.25 Länderspezifische Einstellungen
Wenn die Anlage nicht in Deutschland betrieben wird, ist es notwendig,
länderspezifische Einstellungen vorzunehmen. Das betrifft die Einstel-
lung der Landeskennung und unter Umständen die Einstellung für die
Art der Gebühreninformation.
Im Auslieferzustand ist die Anlage auf Deutschland eingestellt.
Landeseinstellung
Die Einstellung der Landeskennung bewirkt für die Ausgabe der Gesprächs-
daten auf einem angeschlossenen Drucker bzw. einem Terminalprogramm
die Verwendung der richtigen Währungseinheiten. Außerdem werden ver-
schiedene länderspezifische Protokoll-Unterschiede in der Steuerung der
TK-Anlage aktiviert.
Die Programmierung erfolgt über ein Mastertelefon im Programmiermodus
( 9000, siehe Kapitel 3.2.2, „Einstieg in den Programmiermodus").
4. Optionale Pogrammierung
Eingabe
0
nur Teilnehmer 11 hat Masterberechtigung
1
alle Teilnehmer haben Masterberechtigung
XX
Teilnehmer XX hat keine Masterberechtigung
XX
Teilnehmer XX hat Masterberechtigung
Erläuterung
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