unter keinen Umständen für mittelbare, unmittelbare, beiläufig entstandene oder
Folgeschäden; dies gilt unabhängig davon, ob Ansprüche auf der Basis von Verträgen,
unerlaubter Handlung oder sonstigen rechtlichen Grundlagen geltend gemacht
werden, sowie unabhängig davon, ob auf die Möglichkeit solcher Schäden
hingewiesen wurde.