Extern telefonieren.
Berechtigungen der internen Anschlüsse
Nicht von jedem Telefon müssen externe Gespräche geführt werden
können. Mit manchen Telefonen sollen z.B. nur interne Gespräche
und Türstellengespräche geführt werden können. Für jeden internen
Teilnehmer der Telefonanlage kann in der Konfiguration eine individu-
elle Berechtigung für gehende (externe) Verbindungen eingerichtet
werden. Vier Berechtigungen sind möglich:
Amtsberechtigung:
Uneingeschränkte Wahlberechtigung.
Halbamtsberechtigung:
Der Teilnehmer ist für kommende Gespräche von Extern erreichbar,
kann jedoch selbst nur interne Gespräche einleiten.
Nichtamtsberechtigung:
Der Teilnehmer ist nur zu internen Gesprächen berechtigt.
Türberechtigung (TFE Berechtigung):
Der Teilnehmer kann Türrufe entgegennehmen oder Gespräche
zur Türsprechstelle (TFE) einleiten.
In der Werkseinstellung ist die Automatische Amtsholung eingerichtet
Die Telefonanlage bietet die Möglichkeit, die »Automatische Amts-
holung« oder das Telefonieren mit »Vorwahl der Kennziffer 0« einzu-
schalten. Bei eingeschalteter automatischer Amtsholung sind Sie nach
Abheben des Hörers sofort mit dem externen Anschluss verbunden,
und hören den Dauerwählton, wenn die Belegung des externen
Anschlusses möglich ist. Sie können dann sofort mit der externen Wahl
beginnen.
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