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7. Spalten

Das Spalten darf nur von einer Person durchgeführt werden. Das
Aufhalten von anderen Personen im Spaltgebiet ist verboten.
Den Holzspalter darf nur eine entsprechend befähigte und ausgerüstete
Person bedienen.
Vor dem Spalten alle Hub- und Stoppfunktionen des Schubzylinders
überprüfen. Dafür ist es später nämlich zu spät.
Den Holzspalter während des Betriebs immer unter Aufsicht haben.
Das Verhindern der zweihändigen Steuerung des Schubzylinders ist
untersagt.
Beim Spalten müssen der Spaltholzträger und der Hubarm in der
Arbeitsstellung sein.
Immer in der Wachsrichtung spalten. Das Spalten quer an die Holzfaser
ist untersagt.
Die Füße niemals unter den Spaltkeil stellen.
Nicht auf die Arbeitsplatte treten und nicht darauf stehen. Gefahr vor
Quetschung des Fußes!
Darauf achten, dass die Arbeitsplatte immer sauber ist.
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Diese Anleitung auch für:

Titanium 18Titanium 25

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