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Entsorgung Von Altgeräten; Allgemeine Garantiebedingungen - Devolo dLAN 500 WiFi Handbuch

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78 Anhang
devolo dLAN 500 WiFi
7.2 Entsorgung von Altgeräten
Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:
Das Symbol des durchgestrichenen Müll-
eimers auf dem Gerät bedeutet, dass es
sich bei diesem Adapter um ein elektri-
sches bzw. elektronisches Gerät im An-
wendungsbereich
Elektrogesetzes (bzw. EU-WEEE-Richtlinie)
handelt. Derartig gekennzeichnete Altge-
räte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Sie können diese stattdessen ko-
stenlos bei Ihrer kommunalen Sammel-
stelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre
Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
7.3 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-
genden Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
des
deutschen
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Ga-
rantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den
devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen be-
wirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

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