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Entsorgung Von Altgeräten; Allgemeine Garantiebedingungen - Devolo dLAN pro 1200+ Handbuch

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26 Anhang
devolo dLAN pro 1200+
5.2 Entsorgung von Altgeräten
Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:
Das
Symbol
des
Mülleimers auf dem Gerät bedeutet, dass
es sich bei diesem Adapter um ein
elektrisches bzw. elektronisches Gerät im
Anwendungsbereich
Elektrogesetzes (bzw. EU-WEEE-Richtlinie)
handelt.
Derartig
Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll
entsorgt werden. Sie können diese
stattdessen
kostenlos
kommunalen
Sammelstelle
Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder
Gemeindeverwaltung.
5.3 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-
genden Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
durchgestrichenen
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
des
deutschen
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
gekennzeichnete
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
bei
Ihrer
2
Garantiezeit
abgeben.
Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Ga-
rantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den
devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen be-
wirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3
Abwicklung
a)
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so
sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch inner-
halb von sieben Tagen geltend zu machen.
b)
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse
beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der mit dem Trans-
port beauftragten Person und dem Absender geltend zu
machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüg-
lich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei
Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transport-
person und dem Absender zu reklamieren.

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