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Keramische Heizgaszüge; Verbrennungsluftversorgung - Hark Kamine HKS 6 Montageanleitung

Heizeinsätze
Inhaltsverzeichnis

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7.6.2 Keramische Heizgaszüge
i
Bei keramischen Heizgaszügen empfehlen
wir den Einbau einer Anheizklappe!
Anstelle des Hark Nachheizkastens kann örtlich
ein keramischer Heizgaszug gemauert werden.
Die Dimensionierung und Errichtung muss nach
der neuesten Technischen Regeln des Ofen- und
Luftheizungsbauerhandwerks (TR OL) erfolgen
und es muss immer ein Bypass eingebaut werden
[Punkt 4.10 TR OL 2006, Ausgabe 2010].
Der Bypass der keramischen Heizgaszüge darf
nicht verschließbar sein und ist an der höchsten
Stelle der keramischen Heizgaszüge so anzuord-
nen, dass die Verbrennungsgase auf direktem Weg
zum Schornsteinanschluss steigend abgeführt
werden.
Heizgaszüge sind mehrschichtig mit überdeckten
Fugen zu versetzen, die wärmebedingte Ausdeh-
nung ist zu berücksichtigen. Heizgaszüge, Rohre
und Übergänge müssen auf Dauer dicht sein und
den thermischen Beanspruchungen standhalten.
Alle Verbindungsstücke zwischen Heizeinsatz,
Heizgaszügen und Schornstein sind mit mind. 2%
Steigung an den Schornstein anzuschließen und
sorgfältig abzudichten. Setzen Sie die Mitte der
Wandmuffe im Schornstein höher als die Mitte des
waagerechten Heizgasabgangs vom Heizeinsatz.
Kann der Heizgaszüg nicht auf dem kürzesten
Weg am Schornstein angeschlossen werden, so
sind die Verbindungsstücke sorgfältig gegen Wär-
meverlust zu dämmen und steigend, mit genü-
gend Reinigungs- / lnspektionsöffnungen, an den
Schornstein anzuschließen.
Die erforderliche Abgastemperatur beim Eintritt
in den Schornstein ist zu berechnen (ggf. Rück-
sprache mit dem Bezirksschornsteinfeger). Die
Mindesteingangstemperatur in den keramischen
Heizgaszug muss 180°C betragen.
Die Abgastemperatur beim Eintritt in den Schorn-
stein darf nicht mehr als 400°C betragen (bei be-
stimmungsgemäßer Verwendung der Heizeinsät-
ze HKS 6 und HKM 9 mit Nachheizkasten, liegen die
Abgastemperaturen hinter dem Nachheizkasten
unter 400°C). Der Einbau von keramischen
Heizgaszüge unterhalb der Höhe der Holzauflage
im Heizeinsatz ist unzulässig.
7.7

Verbrennungsluftversorgung

i
Es
müssen
mindestens
volumen / kW Nennwärmeleistung vor-
handen sein.
i
Neubauten weisen eine erhöhte Gebäude-
dichtigkeit auf. Feuerstätten sind hier
grundsätzlich mit einer externen Verbren-
nungsluftzuführung zu planen und auszu-
statten.
Der Nachweis für eine ausreichende Verbren-
nungsluftversorgung ist nach Punkt 5 der TR OL
2006, Ausgabe 2010 durchzuführen. Bei einer Auf-
gabemenge von 1 kg Holz ist mit einem reinen Ver-
brennungsluftbedarf von ca. 12,5 m³/h, zuzüglich
Zuschläge für Luftwechsel, Dunstabzugshaube,
Bad-, Toiletten- oder Küchenabluftventilator, Ab-
luft-Wäschetrockner usw., zu rechnen!
Diese Zuschläge entfallen, wenn der Heizeinsatz
über den Außenluftstutzen mit der Verbrennungs-
luft außerhalb des Aufstell- bzw. Wohnraumes
(externe Verbrennungsluftzuführung) versorgt
wird (Abb.: 13).
Verbrennungsluftleitungen, sowie deren Verklei-
dungen und Dämmstoffe müssen aus nicht
brenn-baren Baustoffen bestehen
(z.B. Hark Zubehör: Flexrohr).
1
3
2
Abb.: 13
Beispiel: externe Verbrennungsluftzuführung mit Absperrvorrichtung
1 = Heizeinsatz
2 = Verbrennungsluftleitung
4 m³
Raum-
3 = Absperrvorrichtung (Verbren-
nungsluftregelung im Heizeinsatz
integriert)
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