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Brennstoffe; Zulässige Brennstoffe; Scheitholz; Holzpresslinge - Hark Kamine HKS 6 Montageanleitung

Heizeinsätze
Inhaltsverzeichnis

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4 Brennstoffe

Zulässige Brennstoffe

Scheitholz:

(naturbelassen, luftge-
trocknet, Restfeuchte
max. 20 %)
Holzpressling
(aus naturbelassenem
Holz, DIN 51731)
Braunkohlebriketts
Unzulässige Brennstoffe (Beispiele)
Hackschnitzel
Abb.: 1
Beispiel: zulässige / unzulässige Brennstoffe
4.1 Zulässige Brennstoffe
4.1.1 Scheitholz
i
Die 1. Bundes - Immissionsschutzverord-
nung fordert bei Scheitholz lediglich eine
Restfeuchte von unter 25 %, bezogen auf
das Trockengewicht des Brennstoffes. Für
unsere Heizeinsätze schreiben wir eine
Restfeuchte von maximal 20 % vor!
i
Das Verbrennen nicht zulässiger Brenn-
stoffe gilt z.B. in Deutschland als Verstoß
gegen die 1. Bundes-Immissionsschutzver-
ordnung.
Verwenden Sie nur naturbelassenes, gespalte-
nes, gut abgelagertes und lufttrockenes Holz
mit einer Restfeuchte von weniger als 20 % (bei
12
Palette
Abfall
sachgemäßer Trocknung nach ca. 2 – 3 Jahren
erreichbar) oder Braunkohlebriketts. Die Größe
der Holzscheite und die maximale Brennstoff-
aufgabemenge entnehmen Sie bitte unserem
Kapitel „11.1 Scheitholztabelle" auf Seite 31.

4.1.2 Holzpresslinge

Holzpresslinge können von sehr unterschiedlicher
Qualität sein. Verwenden Sie Presslinge aus natur-
belassenem Holz nach DIN 51731.
Beachten Sie, dass Holzpresslinge im Feuer an Vo-
lumen gewinnen! Bei der Verwendung die jeweili-
gen Produkthinweise des Herstellers berücksich-
tigen.
4.2 Unzulässige Brennstoffe
4.2.1 Bauartbedingt unzulässig
Die Heizeinsätze HKS 6 und HKM 9 sind aus-
schließlich
für
den
Torf,
Holzpellets oder andere nach der 1.
BImSchV für Haushalte zugelassene Brennstoffe
dürfen nicht verwendet werden.
4.2.2 Nach 1. Bundes-Immissionsschutzver-
ordnung unzulässig
Nach der 1. BImSchV sind unter anderem folgende
Brennstoffe unzulässig: waldfrisches, imprägnier-
tes, lackiertes, verleimtes oder beschichtetes Holz,
Spanplatten, Hobel- und Sägespäne, Rinden- und
Spanplattenabfälle,
Kartonagen,
ketts, Kunststoffe, Haushaltsabfälle, usw.!
Unzulässig Brennstoffe führen mit ihren Verbren-
nungsrückständen nicht nur zu unkontrollierten
Luftbelastungen, sondern wirken sich auch nega-
tiv auf die Funktion und Lebensdauer des Schorn-
steins und des Heizeinsatzes aus. Die Folgen sind
hohe Störanfälligkeit und schneller Verschleiß,
was zu kostenaufwendigen Sanierungsmaßnah-
men oder sogar einem Austausch des Heizeinsat-
zes führen kann. Schornsteinfeger haben zudem
ein gutes Auge für Spuren solcher Umweltsünden.
In der Regel kontrolliert der Schornsteinfeger den
Schornstein zwei Mal im Jahr. Wenn der Heizein-
satz richtig bedient und ausschließlich mit trocke-
nem Holz betrieben wird, lässt sich ein Rußansatz
weitestgehend verhindern und der Schornsteinfe-
ger muss nur die Flugasche herauskehren.
Mischbrand
konzipiert.
Altpapierbri-

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Diese Anleitung auch für:

Hkm 9

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