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Gebäude- Und Standsicherheit; Werkstoffe Und Bauteile; Brand- Und Wärmeschutz - Hark Kamine HKS 6 Montageanleitung

Heizeinsätze
Inhaltsverzeichnis

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≥ 0,4 m
≥ 0,4 m
≥ 2,3 m
≥ 1,5 m
≥ 1,5 m
≥ 1,0 m
Abb.: 4
Beispiel: Abstände für Schornsteinmündungen nach DIN V 18160 Teil 1
für nicht brennbare Dächer (keine weiche Bedachung).
Zusätzlich zu den Angaben muss die Schornsteinmündung im Umkreis
von 15 m alle Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen um mindesten einen
Meter überragen.
≥ 1,0 m
≥ 15 m
Abb.: 5
Beispiel: Ableitbedingungen für Abgase der 1. BImSchV
16
≤20°
>20°
≥ 1,0 m
≤ 1,5 m
< 1,5 m
≥ 1,0 m
≥ 0,4 m
≥ 2,3 m
>20°
≥ 1,0 m
≥ 15 m
7.2
Gebäude- und Standsicherheit
Die Ofenanlage darf nur auf ausreichend tragfähi-
gen Böden bzw. Geschossdecken gesetzt werden.
In Decken ohne ausreichende Querverteilung, z. B.
Holzbalkendecken, dürfen nur Lasten eingeleitet
werden, wenn eine entsprechende Lastverteilung
erfolgt. Ziehen Sie ggf. einen Statiker zu Rate.

7.3 Werkstoffe und Bauteile

Stoffe und Bauteile (Bauprodukte) müssen für den
Verwendungszweck geeignet und entsprechend
der Landesbauordnung (LBO) gekennzeichnet
sein. Die an sie gestellten Anforderungen, sowie
die einschlägigen DlN/EN-Normen sind einzuhal-
ten. Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen
Vorschriften eine Zulassung benötigen, müssen
amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbe-
stimmungen entsprechen. Dämmstoffe müssen
der Baustoffklasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1, mit
einer oberen Anwendungstemperatur von min-
destens 700° C (Prüfung nach DIN EN 14303) ent-
sprechen. Es ist eine Dämmstoffkennziffer (nach
AGI-Q 132) erforderlich, die an keiner Stelle die
Ziffernfolge „99" beinhalten darf! Die Nennroh-
dichte der Dämmstoffe darf 80 kg/m³ nicht unter-
schreiten.
7.4
Brand- und Wärmeschutz
Der Brand- und Wärmeschutz für Anbauflä-
chen aus oder mit brennbaren Baustoffen (zu
schützende Bauteile), sowie für Anbauflächen
ohne brennbare Baustoffe und ohne rücksei-
tig eingebaute Einbaumöbel (nicht zu schüt-
zende Bauteile) ist nach Punkt „6 Brand- und
Wärmeschutz" der Fachregel des Ofen- und
Luftheizungsbauerhandwerks TR OL 2006,
Ausgabe 2010 in seiner neuesten Fassung aus-
zuführen.
Zu schützende Wände, Böden und Decken
sowie Anbauteile und Schornstein des Bau-
werks sind so zu dämmen / schützen, dass
keine höheren Temperaturen als nach der
Landesbauordnung (LBO), in der Regel 85° C,
auftreten.
Zugehörige Verordnungen (z. B. FeuVO, Seite 3)
sind einzuhalten.

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